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Geschrieben von Steffi528 am 21.11.2017, 13:55 Uhr

Oh je, ich habe mich verlesen.

Bei Recht auf Asyl darf es meiner Meinung nach keine Obergrenze geben, aber nicht alle, die herkommen, haben überhaupt ein Recht auf Asyl. Flüchtlinge auf Kriegsgebiete, ja, das ist die Frage (oder auch durch Naturkatastrophen, auch da kann es zu Massenfluchten kommen). Mir widerstrebt eine Obergrenze, aber auch nicht Recht auf hier Leben für immer (auch wenn der Fluchtgrund nicht mehr da ist). Ein vernünftiges Einwanderungsgesetz muss her und wird auch seit Jahren gefordert. Aus diesem Einwanderungsgesetz kann dann auch ein dauerhafter Aufenthalt für Flüchtlinge werden, wenn sie die Voraussetzung erfüllen (Punkteplan? Wie bemüht sind sie? Akzeptanz unseres Grundgesetzes). Die grundsätzliche Einwanderung sollte sich jedoch auf die begrenzen, die sich hier auch selbst über Wasser halten können und wollen (z.B. Arbeitnehmer*innen mit Berufsausbildungen, die wir hier auch brauchen). Also strikte Trennung zwischen Asyl, Flüchtling und Einwanderer. Dazu noch ein paar, die aus humanitären Gründen bleiben dürfen (Gesundheit, Gender).
Problematisch ist dabei jedoch die Anwendung, wer ist wer. Dazu müsste man dann mal Standards entwickeln und deutlich schneller die Anträge abarbeiten und einordnen, den Leuten dann auch sagen, was los ist und was halt nicht geht. Und das ganze bitte auch auf europäischer Ebene.
und jedem Kind dann so viel Schulbildung mitgeben, wie es irgendwie geht (da auch bei den Flüchtlingen investieren, auch wenn sie nicht auf Dauer bleiben werden)

 
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