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Geschrieben von Joplin am 04.06.2016, 13:13 Uhr

Mein Kind ist Allergiker mit starkem Asthma...

Ich muss jetzt mal nachhaken :angenommen ein Kind hat einen Asthmaanfall, bekommt keine Luft, hat Panik. Macht man sich da nicht eher strafbar wenn man sich weigert, ein Spray zu geben und stattdessen erst mal den Notruf wählt.?

Ist das noch nicht unterlassene Hilfeleistung?

Was wäre wenn sich eine Erzieherin weigert und dadurch dass Kind lange leidet, Todesangst hat? Ich glaube ich würde da eine Anzeige machen.

Das ist jetzt nur eine theoretische Frage, ich gehe ja davon aus dass eine Erzieherin in diesem Fall selbstverständlich helfen würde. Mich interessiert der rechtliche Aspekt.

 
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