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Geschrieben von EarlyBird am 04.06.2016, 19:06 Uhr

Bayern

Das stimmt.!

Hier ist ein interessanter Schrieb vom bayerischen Landtag:

https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0001889.pdf

Allerdings stimmt es tatsächlich, dass es nicht immer so war. Bleibt also abzuwarten, da sich die DGUV hinsichtlich eigenwirtschaftlicher Tätigkeiten (ab Schulalter) in Bezug auf Medikamentenvergabe und die damit möglichen zivilrechtlichen Haftungsansprüche noch immer nicht geäußert hat.

Momentan besteht ein erhebliches Haftungsrisiko, dessen Klärung noch offen steht.
Von dem Aspekt her, dürfen es bayerische Lehrkräfte tatsächlich nicht mehr.
Ich wusste das nicht, finde das Thema aber sehr spannend und bin gespannt wie sich es die kommenden Jahre entwickeln wird.

Lg

 
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