Geschrieben von mozipan am 28.11.2005, 12:06 Uhr |
Lebenslänglich ist zunächst mal genau das und keine 15 Jahre!!!
Nach 15 kann das erste mal geprüft werden ob eine vorzeitige Haftentlassung angezeigt ist. Diese wird in 99 % der Fälle nach 15 Jahre abgewiesen.
Kaum ein Lebenslänglicher kommt nach 15 Jahren raus. Einige nach 25 Jahren.
Und Hinrichtungen sind u.U. teurer als Knastaufenthalte!
LG Sandra & Co.
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- Urteil Jessica-Prozess - bubumama 26.11.05, 13:42
- Re: Urteil Jessica-Prozess - Tina und Jordi 26.11.05, 14:46
- Re: Urteil Jessica-Prozess - mozipan 26.11.05, 17:45
- Haben die Eltern auch anschl.Sicherheitsverwahrung bekommen? - bubumama 26.11.05, 17:50
- Re: Haben die Eltern auch anschl.Sicherheitsverwahrung bekommen? - nenyaluna 26.11.05, 19:05
- und bedenkt mal ... - k74 26.11.05, 20:48
- haben sie wohl nicht ,weil - Ulimama 26.11.05, 21:08
- Re: haben sie wohl nicht ,weil - nenyaluna 26.11.05, 22:42
- Lebenslänglich ist zunächst mal genau das und keine 15 Jahre!!! - mozipan 28.11.05, 12:06
- Re: Lebenslänglich ist zunächst mal genau das und keine 15 Jahre!!! - Moneypenny77* 28.11.05, 13:16
- Re: Haben die Eltern auch anschl.Sicherheitsverwahrung bekommen? - nenyaluna 26.11.05, 19:05
- Haben die Eltern auch anschl.Sicherheitsverwahrung bekommen? - bubumama 26.11.05, 17:50
- Re: Urteil Jessica-Prozess - mozipan 26.11.05, 17:45
- Re:Was ist mit der Jessica passiert? Kann mich einer aufklären? - saulute 28.11.05, 13:28
- Re:Was ist mit der Jessica passiert? Kann mich einer aufklären? - Moneypenny77* 28.11.05, 14:03
- Re:Was ist mit der Jessica passiert? Kann mich einer aufklären? - saulute 28.11.05, 14:05
- Re:Was ist mit der Jessica passiert? Kann mich einer aufklären? - Moneypenny77* 28.11.05, 14:03
- Re: Urteil Jessica-Prozess - Tina und Jordi 26.11.05, 14:46
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