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Geschrieben von mozipan am 28.11.2005, 12:06 Uhr

Lebenslänglich ist zunächst mal genau das und keine 15 Jahre!!!

Nach 15 kann das erste mal geprüft werden ob eine vorzeitige Haftentlassung angezeigt ist. Diese wird in 99 % der Fälle nach 15 Jahre abgewiesen.

Kaum ein Lebenslänglicher kommt nach 15 Jahren raus. Einige nach 25 Jahren.

Und Hinrichtungen sind u.U. teurer als Knastaufenthalte!

LG Sandra & Co.

 
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