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Geschrieben von Moneypenny77* am 28.11.2005, 13:16 Uhr

Lebenslänglich ist zunächst mal genau das und keine 15 Jahre!!!

So ist es. Und wenn es stimmt, was in der Presse stand, nämlich daß das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, nämlich lebenslänglich OHNE vorzeitige Haftentlassung, gefolgt ist, dann sind es 25 Jahre (was für den 50 jährigen Vater wohl lebenslänglich bedeutet).

Eben darum hat die Verteidigung auf vermindert Schuldfähigkeit plädiert, was die Strafe auf 15 Jahre "beschränkt" hätte, dem ist das Gericht aber nicht nachgekommen.

Sicherungsverwahrung steht nicht zur Debatte, weil dafür eine Bedrohung der Gesellschaft gegeben sein muß. Dies ist nunmal nicht der Fall, da sie "nur" eine Bedrohung für eigene Kinder sind. Und dazu wird es in 25 Jahren wohl für beide nicht mehr kommen.

 
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