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Geschrieben von wassermann63 am 16.02.2013, 15:32 Uhr

In welchm Bundesland wohnt ihr denn bzw. ist eure Grundschulempfehlung verbindlich

BEi uns (BaWü) ist es seit diesem Jahr so, dass die weiterführenden Schulen offiziell keine Ausschlusskriterien bei der Schüleraufnahme anwenden sollen, sondern die Schüler "der REihe nach" bis zum Erreichen der maximalen Kapazität aufzunehmen haben. Dass die Schulen natürlich trotzdem versuchen, das Level einigermaßen hoch zu halten, ist verständlich.

Einzig private Schulen können und dürfen z.B. den Numerus clausus anwenden. Und selbst da heißt es offiziell: "Wir wenden natürlich üüüüberhaupt keinen Numerus clausus an, sondern wünschen uns lediglich einen Mindestnotendurchschnit von so und so in den Hauptfächern. Nur im Falle, dass viel mehr Anmeldungen eingehen als tatsächlich machbar, werden die Durchschnitte der Nebenfächer herangezogen."

Mir ging es eigentlich mehr darum, der Ausgangsposterin mitzugeben, dass sie sich nicht unbedingt auf einen Kampf einlassen muss - wenn sie in einem entsprechenden Bundesland wohnt, sondern eben nur auf bürokratisch effiziente Auswahlverfahren. Will heißen: sämtliche Papier und "BEfunde" so vorbereiten und ausarbeiten lassen, dass der Tochter eine möglichst große Auswahl an Schulen zur Verfügung steht.
Bei uns besteht z.B. die Möglichkeit einer weiteren Prüfung des Kindes, falls man mit der Grundschulempfehlung nicht konform geht.

LG
Jacky

 
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