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von DecafLofat  am 15.02.2013, 13:15 Uhr

eine werbeanzeige könnte nicht schärfer formuliert sein.......these days...

http://nationalpostsports.files.wordpress.com/2013/02/pistorius-nike-2.jpg

die hat nike inzwischen zurückgezogen.

nachdem ja nun bekannt wurde dass die notwehr-geschichte die gestern kursierte ein unwahres gerücht war, und es in der vergangenheit häufiger zwischenfälle häuslicher gewalt bei o.p. gab, könnte ich gar nicht so viel essen wie ich KOTZEN möchte wenn ich teilweise höre/lese dass ihn das gestern geschehene sicher sein leben lang verfolgen wird. und wieder wird der täter zum opfer gemacht.

stichwort one billion rising, SIE als betroffene konnte nicht mehr dabei sein.

 
10 Antworten:

Re: eine werbeanzeige könnte nicht schärfer formuliert sein.......these days...

Antwort von Zwillinge06 am 15.02.2013, 13:54 Uhr

*stichwort one billion rising, SIE als betroffene konnte nicht mehr dabei sein.*

Das war gestern auch mein Kommentar dazu.

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Re: eine werbeanzeige könnte nicht schärfer formuliert sein.......these days...

Antwort von wolke76 am 15.02.2013, 14:06 Uhr

Was ist hier eigentlich das Problem?

Die Werbung stammt doch aus den Tagen vor den tödlichen Schüssen und war zum Ursprungszeitpunkt doch in Ordnung, halt Geschmackssache.

Ich nehme an, mit One Billion RIsing meint ihr das Gehopse der Frauen, ziemlich eigentümliche Sache - aber eben auch Geschmackssache. Dass die Sportlerfreundin nun nicht dabei sein kann (hätte sie das überhaupt gewollt?), ist tragisch. Aber völlig unrelevant.

Ob es nun Mord oder eine Verkettung unglücklicher Umstände - sprich: tatsächlich eine Verwechslung, obwohl das schon bissl fragwürdig scheint - war, wird sich im Laufe des Prozesses zeigen. Jemand gilt solange als unschuldig bis seine Schuld BEWIESEN ist.

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wolke

Antwort von DecafLofat am 15.02.2013, 14:16 Uhr

du hast schon mitbekommen dass er des vorsätzlichen tötung, nicht der fahrlässigen tötung wegen, heute angeklagt wurde?
oder? ODER?!

und was one billion rising beinhaltet, ist - kurz gefasst - der globale #aufschrei um endlich das ende der sexuellen gewalt gegen frauen einzuläuten.

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Re: wolke

Antwort von wolke76 am 15.02.2013, 14:30 Uhr

Ja ja, von dem globalen Aufschrei hab ich doch gehört. Ich kann nur mit dem Getanze nicht viel anfangen. Ansichtssache. Der Grundgedanke dahinter ist schon gut. Ich habe das nicht bös gemeint, ganz ehrlich.

Was Pistorius angeht - du hast absolut Recht, ihm wird Mord VORGEWORFEN. Aber er ist nicht überführt, es gibt kein Urteil. Wie gesagt, solange gilt die Unschuldsvermutung. Klingt vielleicht paradox aber so ist es nunmal.

Schau mal, wenn Herr XY Frau ABC beschuldigt, ihn vorsätzlich schwer verletzt zu haben, wird die Polizei dies der Staatsanwaltschaft mitteilen und diese wird gegen ABC ermitteln. Ein RICHTER wird dann entscheiden, ob Anklage zugelassen wird und ein RICHTER wird im Laufe des Prozesses das Urteil fällen, ob Frau ABC tatsächlich handgreiflich geworden ist. Wenn es hierfür keine Beweise gibt, darf Frau ABC gehen. Wenn doch, kriegt sie ihre Strafe. Solange die Beweislage noch kein Urteil zulässt, gilt jemand als unschuldig.

Wäre ja auch noch schöner, wenn man nur bei Anklage schon schuldig wäre - ob es stimmt oder nicht.

Und ich finde, jedem steht zu als unschudig zu gelten bis ihm das Gegenteil bewiesen wurde.

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Ja, angeklagt, und?

Antwort von Sailor am 15.02.2013, 14:32 Uhr

"du hast schon mitbekommen dass er des vorsätzlichen tötung, nicht der fahrlässigen tötung wegen, heute angeklagt wurde?
oder? ODER?! "

Ich glaube du hast den Sinn eines Prozesses nicht verstanden. Für schuldig befunden wird erst am Ende, nicht zu Beginn.

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@Sailor: Danke!

Antwort von wolke76 am 15.02.2013, 14:35 Uhr

Wenigstens eine, die mich versteht.... ;-)

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haha

Antwort von DecafLofat am 15.02.2013, 14:35 Uhr

wollt ihr mir nun nachhilfe in strafrecht geben? herrlich.
die ANKLAGE gegen ihn lautet vorsatz.
nicht fahrlässig.
und dass ein URTEIL, nach sichtung der fakten, deutung der indizien und hörung von zeugen und ggf einer aussage des angeklagten (die er verweigern darf) gefunden wird und noch nicht gesprochen wurde ist mir auch klar.
ach ist das schön hier.

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Re: haha

Antwort von Sailor am 15.02.2013, 14:40 Uhr

"..... wird und noch nicht gesprochen wurde ist mir auch klar. "

Dennoch hast du dein Urteil schon gefällt.

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Re: haha

Antwort von wolke76 am 15.02.2013, 14:47 Uhr

Was regst du dich denn jetzt so auf? Hier wird jemand praktisch schon als schuldig (vor)verurteilt ehe man überhaupt weiß, was los war. Und nur weil Vorsatz angeklagt ist, muss es noch lang keiner sein. Es macht doch keinen Unterschied, ob fahrlässig oder vorsätzlich. NOCH ist er unschuldig.

Wenn dir alles so klar ist, dann drück dich auch so aus. Danke. Ich habe keine Lust, mich zu streiten.

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Re: haha

Antwort von wolke76 am 15.02.2013, 14:50 Uhr

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