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Geschrieben von tellerchen am 15.02.2013, 9:35 Uhr

Nachname ändern !

Hallo,

Leibliches Kind und Mutter heißen verschieden.Kind trägt noch immer Nachname des Vaters. Der Vater ist nicht mehr auffindbar, kann man den Nachnamen des Kindes trotzdem ändern lassen? Auch ohne Zustimmund des Vaters ? ( Das alleinige Sorgerecht hat die Mutter )

 
10 Antworten:

Re: Nachname ändern !

Antwort von Pamo am 15.02.2013, 9:38 Uhr

Die Zustimmung des Vaters wird benötigt oder muss richterlich ersetzt werden.

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Re: Nachname ändern !

Antwort von kravallie am 15.02.2013, 9:39 Uhr

pamo hat recht.

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Re: Nachname ändern !

Antwort von tellerchen am 15.02.2013, 9:40 Uhr

doch er ist nicht auffindbar der Vater! kann man da gar nichts tun?

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Re: Nachname ändern !

Antwort von kravallie am 15.02.2013, 9:41 Uhr

richterlich ersetzen lassen.
zum wohle des kindes.

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Re: Nachname ändern !

Antwort von kikipt am 15.02.2013, 9:42 Uhr

Muss der Richter entscheiden!

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Re: Nachname ändern !

Antwort von tellerchen am 15.02.2013, 9:43 Uhr

okay. das geht also. die schauen dann ob der vater wirklich nicht auffindbar ist und wenn dies stimmt, dann bestimmt der richter selbst ?

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Re: Nachname ändern !

Antwort von tellerchen am 15.02.2013, 9:43 Uhr

man muß aber vor gericht oder ? also einfach auf dem standesamt geht das nicht ?

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Re: Nachname ändern !

Antwort von Pamo am 15.02.2013, 9:56 Uhr

richterlich ersetzen, nicht zum Standesamt gehen

Ganz ehrlich: Diese Frage hätte man klären sollen BEVOR man das Kind benennt.

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Re: Nachname ändern !

Antwort von tellerchen am 15.02.2013, 10:09 Uhr

sie waren verheiratet. nun geschieden. nun mutter das alleinige sorgerecht und vater unauffindbar.

hat man denn da Chancen? also vor gericht

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Re: Nachname ändern !

Antwort von Pamo am 15.02.2013, 10:12 Uhr

ja, wenn es dem Kindeswohl dient, bspw. wenn der Vater ein bekannter Straftäter mit seltenem Namen ist und das Kind unter dem Namen leiden könnte

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