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Geschrieben von die Planlose am 24.08.2006, 15:39 Uhr

hier irrst du aber gewaltig

ohje nu ahtter alles verschluckt*grummel...


also nochmal kurzfassung. vermögen (hier der lottogewinn) muss bereits VOR bezug von alg2 vorhanden sein, um geschützt zu sein. alles was während des bezuges hinzukommt gilt als einnahme und wird voll angerechnet. bei höheren summen auch über mehrere monate.

ausnahme gibts bspw. bei schmerzensgeld

grüsse alex

 
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