Geschrieben von die Planlose am 24.08.2006, 15:39 Uhr |
hier irrst du aber gewaltig
ohje nu ahtter alles verschluckt*grummel...
also nochmal kurzfassung. vermögen (hier der lottogewinn) muss bereits VOR bezug von alg2 vorhanden sein, um geschützt zu sein. alles was während des bezuges hinzukommt gilt als einnahme und wird voll angerechnet. bei höheren summen auch über mehrere monate.
ausnahme gibts bspw. bei schmerzensgeld
grüsse alex
- ...wie passend.... - Maximum 23.08.06, 20:12
- Re: ...wie passend.... - Moneypenny77* 23.08.06, 20:19
- Darauf habe ich nur gewartet - LoveMum 23.08.06, 20:29
- Deswegen bei mir nur "Explodiert" :-) - Frosch 23.08.06, 20:46
- Re: Deswegen bei mir nur - ursel 23.08.06, 21:47
- Maximum... - kleinmäuschen 24.08.06, 10:17
- Deswegen bei mir nur "Explodiert" :-) - Frosch 23.08.06, 20:46
- Re: ...wie passend.... - sechsfachmama 23.08.06, 22:32
- daran sieht man doch... - cassandra 23.08.06, 22:46
- Meldung von Magazin Wumm-Zisch-Päng: 17 Wochen Urlaub für HartzIV-Empfänger, aber hallo! - Ralph 23.08.06, 23:19
- Re: hier irrst du aber gewaltig - die Planlose 24.08.06, 15:36
- Re: hier irrst du aber gewaltig - die Planlose 24.08.06, 15:39
- daran sieht man doch... - cassandra 23.08.06, 22:46
Geht es Euch auch so?
@Ralph
Durchleuchten des Gepäcks beim Fliegen
Ich hätte da noch ne Frage: WICHTIG !!!!!!!
ALG 2 und Urlaub....wie geht das?????fragend guck
Problem bei Fliegen (Durchleuchten des Gepäcks
@ JoVi66 kannst du mir mal einen ärztl. Rat geben?
Umfrage: Wie steht ihr zu der von Frauen gerne ...