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Geschrieben von shinead am 23.08.2016, 11:24 Uhr

für mich aktuell: Schadenersatz für kaputten Ball

Ich würde den Zeitwert (also maximal die Hälfte des Neupreises) erstatten. Auf keinen Fall den Neupreis.

Je nachdem wie es zu dem Schaden kam ist er Schadenersatzpflichtig oder nicht. Daher: Zeitwert erstatten.

 
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