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Geschrieben von Alhambra am 21.08.2016, 18:11 Uhr

Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Ich habe beim Anwalt gelernt und viele Jahre gearbeitet. Bis ich an einem Punkt angelangt war, wo es mir einfach nicht mehr erträglich war, dass Recht und Gerechtigkeit zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind.

Aktuell geht es um den Fall von Nikals P., er wurde in Bad Godesberg angegriffen, hatte eine schwere Kopfverletzung und verstarb kurze Zeit danach.
Wer dem Link folgt kann den gesamten Verlauf nachlesen, mit jedem Artikel sind weitere Links verbunden, so dass man zum Ursprung gelangt.

Nun habe ich vorhin im Radio gehört, dass der Anklagepunkt Totschlag auf Körperverletzung mit Todesfolge abgeändert wird, weil - was überraschend anch drei Monaten und noch nicht völlig sicher ist - das Gehirn des Jungen eine Vorschädigung hatte. So geht man davon aus - so hieß es im Radio - dass der erste - vermutlich - leichtere Schlag schon zum Tode geführt habe. Das man dann noch nachtritt, scheint dann unwichtig zu sein. Wobei mir nicht klar ist, wie man dann eine ersten leichten Schlag feststellt.
Fakt ist, der Typ hat zugeschlagen und als er am Boden lag noch nachgetreten, wie die Zeuge berichten, als er sich schon nicht mehr regte.
Und nun ist es strafmildernd, dass er möglicherweise einen Hirnschaden hatte, der den Angriff und die Todesfolge damit schneller möglich machte? Wer weiß, wie die noch ausgerastet wären, wenn er sich hätte wehren können?

Ich halte solche Dinge nicht im Kopf aus. Ist es demnächst strafmildernd, wenn ich einem Querschnittsgelähmten die Beine breche, weil er ist ja vorschädigt? Drastisches Beispiel, aber doch vergleichbar.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Gehirn-des-toten-Sch%C3%BClers-war-vorgesch%C3%A4digt-article3337731.html

Fall Niklas P.
Gehirn des toten Schülers war vorgeschädigt

21.08.2016 BONN. Die Obduktion von Niklas P. hat Hinweise auf eine Vorschädigung der Gehirnwand ergeben. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Robin Faßbender auf GA-Anfrage. Dieser Befund wird Einfluss auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben.

Bei der Obduktion des 17-jährigen Schülers Niklas P. haben Bonner Rechtsmediziner eine Vorschädigung der Gehirnwand entdeckt. Das hat die Bonner Staatsanwaltschaft bestätigt. Diese Auffälligkeiten bei seinen Hirnschlagadern könnten dazu geführt haben, dass bereits der Faustschlag gegen den Kopf von Niklas P. eine tödliche Wirkung hatten. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.

Dieser Befund der Gerichtsmediziner führt laut Oberstaatsanwalt Robin Faßbender dazu, dass der Vorwurf gegen den mutmaßlichen Täter Walid S. inzwischen nicht mehr auf Totschlag lautet. Wie der Oberstaatsanwalt erklärte, gehe man nun nicht mehr von einer vorsätzlichen Tötung aus, sondern habe den Vorwurf auf Körperverletzung mit Todesfolge geändert. Faßbender: "Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass ein 17-Jähriger ohne diese Vorschädigung nicht an dem Schlag gestorben wäre."

Martin Kretschmer, der Verteidiger des 20-Jährigen, hatte bereits vor diesem Befund eine weitere Haftbeschwerde zum Bonner Landgericht eingelegt. Der Haftprüfungstermin soll Kretschmer zufolge in der kommenden Woche stattfinden.

Walid S. soll Niklas P. laut Staatsanwaltschaft am 7. Mai gemeinsam mit zwei Komplizen in Bad Godesberg angepöbelt und schwer verletzt haben.

 
28 Antworten:

Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von Joplin am 21.08.2016, 19:13 Uhr

Hmmm. Ich verstehe das jetzt so, dass der Schlag, der den Tod herbeigeführt hat, unter normalen Umständen nicht tödlich gewesen wäre. Und dass das Gericht das so bewertet. Das hört sich für mich schon nachvollziehbar an, wenngleich das für die Hinterbliebenen wohl ganz schlimm ist und natürlich die Wut auf den Täter dadurch auch in keiner Weise gemildert wird. Das ist klar.
Aber das Gericht muss solche Dinge natürlich berücksichtigen. Die Tat war auf jeden Fall furchtbar. Nur wäre der arme Junge wohl nicht gestorben. Insofern wird es als Körperverletzung gewertet.


Schreckliche Geschichte.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von Tai am 21.08.2016, 19:32 Uhr

Hallo Alhambra,

die Meldung hat mich auch entsetzt. Welch ein Hohn für die Angehörigen, welch eine Freude für die gewaltbereiten Grüppchen, die in BadGo abends unterwegs sind. Strafmaß - lächerlich.

Unser Rechtssystem ist zum Heulen.
Fast wundert mich, dass der Tatverdächtige, der "Italiener", überhaupt noch in Haft ist. Außer Zeugenaussagen gibt es doch keine Beweise, und es würde mich nicht wundern, wenn die wundersam umkippen.

Schon die bisherige Anklage empfand ich als zu lasch. Hätte man nicht auch auf Mord anklagen können mit niederen Beweggründen? Kann man niedriger handeln als einen bewusstlos am Boden liegenden noch zu treten?
Und auch jetzt könnte die Anklage immer noch versuchter Mord heißen. Aber das wäre politisch nicht korrekt und nicht gewünscht.

Ein Siebzehnjähriger wurde mal eben so getötet. Sein Leben zählt nichts.

Wütende Grüße
Tai

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von kati1976 am 21.08.2016, 19:47 Uhr

Rechtlich mag es richtig sein, aber trotzdem sehe ich es als Schlag ins Gesicht der Angehörigen.

Sowas muss hart bestraft werde mit einer mehrjährigen Haftstrafe. Aber bei der Kuscheljustiz in Deutschland gibt es ein " dudu" und eine Bewährungsstrafe.

Unser Glaube am die Justiz ging vor fast 3 Jahren verloren. Mein Cousin wurde getötet. Der Täter ein vorbestrafter 23 jähriger!!!. Mit einem geklautem Auto, unter Drogen und Alkohol und ohne Führerschein ( dieser wurde ihm wegen Drogen entzogen). Das Lebewesen ( nein der ist für mich kein Mensch) hat ihn überfahren als mein Cousin vom Nachtdienst kam.

Strafe, 3 Jahre Bewährung und 3 Jahre Führerscheinentzug. Der armseligste Satz der fiel. " Er wird die Bilder nie vergessen"

Meine Tante wurde von den Täter Eltern angemacht, das sei ja alles nicht so schlimm und man muss es akzeptieren.

Mein Cousin hatte Familie. 2 Söhne einer davon Blind und geistig behindert.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von Joplin am 21.08.2016, 20:01 Uhr

Ja, wirklich hart bestraft wird man in Deutschland nicht. Das würde den Jungen nicht lebendig machen aber trotzdem würde es zeigen, dass Menschenleben einen Wert haben und es keine Bagatelle ist, ein Leben zu zerstören. Geringe Strafen suggerieren "Alles nicht so schlimm" Das ist das, was wütend macht.

Andererseits macht es nichts wieder gut wenn der Täter im Gefängnis schmort. Aber ich werde auch oft wütend. V.a.ist bei mir ein wunder Punkt wenn bei Sexualstraftaten die Täter mit Bewahrungsstrafen davon kommen.

Es wird viel Energie aufgebracht um Verständnis für den armen Täter zu hsben. Einerseits löblich. Andererseits gibt es noch die Opfer. Die oft nie wieder froh werden und sich durch das Verständnis für den Täter komplett verarscht und im Stich gelassen fühlen.

Es gibt Verbrechen über die ein Opfer sein Leben lang nicht hinweg kommt. So wird das wohl auch bei den Eltern des Jungen sein, der brutal zu Tode kam.

Mir tun die Angehörigen sehr leid. Der Täter überhaupt nicht.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von bea+Michelle am 21.08.2016, 20:06 Uhr

Die deutsche Rechtssprechung ist teilweise echt unterirdisch

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von Alhambra am 21.08.2016, 20:10 Uhr

Er lag schon bewusstlos am Boden und sie traten nach. Das ist schon sehr bezeichnend. Hätten die aufgehört, wenn er sich gewehrt hätte? Die wären dann ganz sicher nicht abgehauen sondern hätten sich richtig ausgetobt. Der Täter ist bereits wegen Gewaltaten bekannt. Er hat versucht mit schrägen Alibis versucht aus der Sache rauszukommen, also ein gewalttätiger Bilderbuch-Feigling.

Dass der Staatsanwalt aber wegen Vorschädigung dann strafmildernd anklagt finde ich nicht korrekt. Und meines Erachtens ist es ein falsches Zeichen für jeden Gewalttäter.
So werden sie wieder frühzeitig auf die Menschheit losgelassen und man kann nur hoffen, dass die Liebsten nicht zur falschen Zeit am falschen Ort sind, so wie es Niklas ergangen ist.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von kati1976 am 21.08.2016, 20:23 Uhr

So sehe ich das auch.

Ja wenn der Täter im Gefängnis sitzt macht es die Opfer nicht wieder lebendig aber eine Gefängnisstrafe würde mehr abschrecken .

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von Alhambra am 21.08.2016, 20:34 Uhr

Ich mag gar nicht dran denken, wie es nun den Eltern ergeht.

Ihr Sohn ist tot, weil einer ausgerastet ist. Aber das ist nicht so schlimm, hatte ja schon einen Schaden, auch wenn es keiner wusste.

Manchmal gehen einem bei solchen Dingen schon die Tränen aus.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von Silvia3 am 21.08.2016, 21:09 Uhr

Das mit der Abschreckung scheint nicht zu wirken, siehe USA. Da sind die Strafen sehr hart, die Bedingungen in den Gefängnissen teils unmenschlich und trotzdem ist die Kriminalität dort deutlich höher als bei uns.

Allerdings wäre mir das auch egal, ich meine auch, dass die Kuschelrechtssprechung in Deutschland ein Ende haben muss, sonst verlieren die Bürger das Vertrauen in die Justiz und laufen zu Scharfmachern wie der AfD über. Mir ist es auch unverständlich, wie jemand, der einen anderen mutwillig (also offensichtlich nicht durch Unfall) schwer schädigt oder tötet, mit mildernden Umständen rechnen kann.

Es gibt doch nichts Schlimmeres als ein Kind zu verlieren. Wenn ich mir überlege, irgend so ein Kerl tickt aus und erschlägt mal eben im Vorbeigehen eine meiner Töchter und dann bekommt er 4 Jahre und ist dann nach 3 Jahren auf Bewährung raus, während ich mein Kind nie wiedersehe. Da weiß ich nicht, ob ich das ertragen könnte.

Silvia

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von Joplin am 21.08.2016, 21:23 Uhr

Naja, die USA sind das umgekehrte Extrem. Vielleicht wäre ein Mittelweg sinnvoll. Für Gewaltverbrechen darf es Keine Bewahrungsstrafe z.B.geben.

Todesstrafe will ich definitiv nicht. Unmenschliche Bedingungen auch nicht. Aber Strafe muss auch der Tat angemessen sein und sollte auch weh tun. So wie es hier z.T.gehandhabt wird, finde ich es zu lasch. Die USA sind aber keinesfalls ein Vorbild für mich.

Wie ist das in anderen Ländern?

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von Puderzucker am 21.08.2016, 21:46 Uhr

Genauso sehe ich das auch. Besonders harte Strafen schrecken zwar nicht ab, dass haben genügend Studien bereits erwiesen, aber wenn man in einem Land lebt, in dem das zu erwartende Strafmaß butterzart ist, dann kann das zumindest Straftaten befeuern nach dem Prinzip "passiert eh nicht viel, Alter!".

Zumal das für die Familie der Angehörigen echt ein Schlag ins Gesicht ist.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von Nesaja am 21.08.2016, 21:47 Uhr

Schrecklich für die Angehörigen.
Also die Aussage: es macht das Opfer nicht wieder lebendig, wenn der Täter im Gefängnis schmort... Heißt Das nun im Umkehrschluss, man braucht die Täter erst gar nicht mehr zu bestrafen, weil es bringt ja eh nichts ?
Also ich finde Russland hat da ganz gute Möglichkeiten

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von lotte_1753 am 21.08.2016, 23:33 Uhr

Ich denke nicht, dass dieser Punkt eine Generalabrechnung mit der deutschen Justiz rechtfertigt. Das hier ist fast schon ein Tatbestand fuer den kleinen Stafrechtsschein; der wikipediaartikel zu Adäquanz ist ganz gut verständlich und erklärt, warum atypische kausalverlaeufe beachtet werden müssen.

(Und auch ohne Schädigung wäre der totschlagsvorwurf - Vorsatz? - sicher nicht ganz so einfach gewesen, aber Ich kenne die Tatstände nicht, vielleicht hätte es gereicht.)

KV mit Todesfolge hat einen recht hohen Strafrahmen. Das ist dann aber eine ganz andere Frage..

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von shinead am 22.08.2016, 9:12 Uhr

>>Ich halte solche Dinge nicht im Kopf aus. Ist es demnächst strafmildernd, wenn ich einem Querschnittsgelähmten die Beine breche, weil er ist ja vorschädigt? Drastisches Beispiel, aber doch vergleichbar.

Nein, das ist nicht vergleichbar. Die Strafe wäre die gleiche. Vermutlich sogar das Schmerzensgeld.

Wenn Du allerdings jemanden schubst, der (ohne Dein Wissen) an starker Osteoporose leidet, und er sich deshalb mehrere Rippen bricht, sieht das Urteil tatsächlich anders aus, als hättest Du einer gesunden Person mehrere Knochen gebrochen.

Die Justiz ist nicht dafür da, dass sich das Opfer oder die Angehörigen besser fühlen. Es gibt über ein Rechtssystem keine Vergeltung und/oder Rache.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von Carmar am 22.08.2016, 9:20 Uhr

Kann man bei einer schweren Kopfverletzung tatsächlich herausfinden, dass schon eine bisher unbekannte Vorschädigung vorhanden war?
Das finde ich schon fraglich.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von Alhambra am 22.08.2016, 9:36 Uhr

Dein Vergleich ist schon klar und dennoch muss ich für mein Tun gerade stehen; ganz besonders, wenn ich nicht weiß, wer da vor mir steht.

Es kann aber doch nicht sein, dass der Täter auf die Art und Weise geschützt wird, wenn er vorsätzlich auf jemanden losgeht.

Heute steht übrigens in der Zeitung, welche Auswirkung es hat: ohne Vorschädigung kann er mit bis zu 15 Jahren rechen, mit bis max. 5 Jahre oder sogar nur Geldstrafe (!). Da wird einem schon schlecht.

Mir ist klar, dass bei uns Resozialisierung in der Justiz gilt, was allerdings bei Gewalttätern größtenteils sinnlos war, weswegen ich auch mit der Juristerei abgeschlossen habe. Zuviel Gesocks, was man vertreten musste - immer wieder. Es war manchmal so abartig, wenn man die Strafakten vom Gericht bekam und vorne die gesamelten Straftaten im seitenlangen Führungszeugnis standen.

Und ich bin damit überhaupt nicht einverstanden, wenn ich weiß, dass jemand mit einem hohen Gewaltpotential wieder schnell auf die Mensch losgelassen wird. Frei nach dem Motto: beim nächsten Mal dann mehr.

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Deine Zeitung hat einen besonderen Charme...

Antwort von shinead am 22.08.2016, 9:50 Uhr

Körperverletzung mit Todesfolge kann bei Vorsätzlichkeit (und hier handelt es sich ja nicht um einen versehentlichen Rempler) mit 3-15 Jahren geahndet werden. Der Strafrahmen ist also dem des Totschlags sehr ähnlich. Nur das Mindeststrafmaß ist zwei Jahre geringer.

Ein Verzicht auf eine Haftstrafe ist für Fälle vorgesehen, bei denen es mildernde Umstände gibt (Versehen, Affekt, Unfall, etc.)

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von shinead am 22.08.2016, 9:51 Uhr

Der Pathologe lügt bestimmt! *augenroll*

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Re: Deine Zeitung hat einen besonderen Charme...

Antwort von Alhambra am 22.08.2016, 10:00 Uhr

'Meine Zeitung' ist die normale Tageszeitung hier vor Ort.

Lies den Artikel einfach selber.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Gehirn-des-toten-Sch%C3%BClers-war-vorgesch%C3%A4digt-article3337731.html

Aber es kann dennoch nicht angehen, dass eine Vorschädigung strafmildernd wirkt.

Hinzu kommt noch, ob der 20 Jährige nach Jugendrecht bestraft werden könnte.
Dann ist es mit drei Mal Park fegen erledigt.
Das war Zynismus pur, falls du dich bewogen fühlst, hier zu intervenieren.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von Joplin am 22.08.2016, 10:01 Uhr

Ich verstehe was Du meinst Alhambra. Die Menschen werden auf die Gesellschaft wieder los gelassen und erst wenn wieder etwas schlimmes passiert, werden sie eingesperrt.

Meine Freundin, von der ich schon geschrieben habe, wurde vergewaltigt. Der Kerl bekam zwei Jahre. Er schrieb nach der Entlassung einen Drohbrief dass er sich rächen wolle weil er ja wegen ihr ins Gefängnis gekommen ist.

Der Polizist sagte er könne da nicht viel machen. Erst wenn etwas passiert ist, kann man etwas machen. Es gab eine Auflage dass er sich ihr nicht nähern darf. Das war ihr zu unsicher. Sie zog in eine andere Stadt.

Andererseits muss jeder Mensch auch eine zweite Chance bekommen. Wobei ich mir bei brutalen Gewslttaten, wie jemanden zu Tode treten, irgendwie nicht vorstellen kann, dass der Täter auf einmal friedlich wird. Wenn jemand so brutal und grausam ist, wie kann er jemals wieder ein normales Leben führen? Ich weiß es nicht. Vielleicht geht das ja. Angst macht es wenn man weiß dass solche Menschen unter uns sind. Aber das ist so. Es gibt viele sadistische Psychopathen. Unmöglich alle weg zu sperren für immer. Was wird aus einem solchen Täter?

Es ist ja meist so, dass solchen Individuen auch komplett die Eigenverantwortung abgesprochen wird. Das sehe ich sehr problematisch. Schuld sind immer die anderen, die Gesellschaft, die Kindheit, was weiß ich. Wenn man das so sieht, sind die Täter nur willenlose Marionetten. Roboter. Sie haben keinen eigenen Willen. Das finde ich an unserer Rechtssprechung schlimm.

Der Sauerland Islamist, der Bomben im Keller gehortet hatte, kam wegen guter Führung früher frei und rennt jetzt hier wieder herum. Das ist nicht sehr beruhigend,

Opferschutz ist in Deutschland nicht gut. Das beklagt auch regelmäßig der weiße Ring. Hier ist der Täter oft im Mittelpunkt. Opfer haben es ihr Leben lang sehr schwer und bekommen wenig Hilfe.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von Alhambra am 22.08.2016, 10:05 Uhr

Du musst den Zusammenhang erkennen; die Tat liegt inzwischen drei Monate zurück und der Junge ist schon lange beerdigt. Nun kommt aber tatsächlich ganz überraschend, dass es ein mäßiger Schlag gewesen sein soll.

Da komme ich auch ganz zwangsläufig ins Grübeln. Ist der Pathologe besonders sorgfältig oder eher unfähig? Wäre er sorgfältig, hätte er nicht voreilig sein Ergebnis mitteilen dürfen.

Wenn dich sowas nicht stutzig macht, überrascht es mich.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von Alhambra am 22.08.2016, 10:15 Uhr

Ganz richtig Joplin; die Tat ist für mich entscheidend.

Wenn jemand gewaltbereit ist und jemanden getötet hat - den Affekt kann man hier auch außer Betracht lassen - hat er eine Grenze überschritten. Eine Grenze, die wohl den großen Teil der Menschheit davon abhält, auf einander loszugehen. Hinzu kommt, dass er die Tat mit falschen Alibis vertuschen wollte. Also weit weg davon, Einsicht und Rückgrat für sein Handeln zu zeigen, selbst die Jacke mit Blut des Opfers in seiner Wohnung war scheinbar ein Wunder.

Diesen Leuten unterstelle ich Kaltblütigkeit und das Potential, sowas zu wiederholen.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von IngeA am 22.08.2016, 10:32 Uhr

Ich kann das auch nicht verstehen. Wenn der Täter EIN MAL zugeschlagen hätte und dann hätte er aufgehört, dann schon. Der eine Schlag wäre ja dann wirklich nur wegen der Vorschädigung tödl. gewesen. Das ist dann eher, wie wenn einer nach dem Schlag unglücklich gegen ein Fenstersims knallt.
Aber er hat ja noch weiter geschlagen und getreten. Da ist es für mich dann unerheblich, ob der erste Schlag wg. einer Fehlbildung der Gefäße schon tödlich war oder erst die folgenden Tritte gegen den Kopf.

LG Inge

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Re: Deine Zeitung hat einen besonderen Charme...

Antwort von shinead am 22.08.2016, 10:43 Uhr

Das angegebene "Wunschstrafmaß" stimmt trotzdem nicht. Zumindest nicht im regulären Strafrecht. Da gibt es eben auch die 15 Jahre für Körperverletzung mit Todesfolge.

Im Fall Tugce (Jugendstrafrecht) gab es für den Täter drei Jahre. Auch hier ist man weit von einer Geldstrafe entfernt. Bei Körperverletzung mit Todesfolge sind 6 Monate bis 10 Jahre möglich.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von shinead am 22.08.2016, 10:46 Uhr

"Ganz überraschend" kann es eigentlich nicht sein. Die Obduktion ist ja immer noch nicht vollständig abgeschlossen. Das sich also Ergebnisse ändern können, ist nicht unwahrscheinlich.

Da der Pathologe der Chef selbst ist, würde ich mal von besonders sorgfältig (besonders bei einem solch prominenten Fall) ausgehen. Und das die Presse immer Zwischenergebnisse haben will und diese veröffentlicht, ist nicht das Problem der Pathologie.
Bis die Untersuchung abgeschlossen ist, können eben immer noch wichtige Details dazu kommen.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von shinead am 22.08.2016, 10:48 Uhr

Die folgenden Tritte und Schläge werden bestimmt mit berücksichtigt werden. So ist es ja nicht.

Man kann (und darf) aber die Abfolge des ganzen nicht außer acht lassen.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von kati1976 am 22.08.2016, 11:11 Uhr

Diese Wesen haben noch auf den am Boden liegendem brutal eingetreten.

Mir tun dir Eltern des Opfer wahnsinnig leid denn die haben damit einen Schlag ins Gesicht bekommen.

Die Täter werden jetzt verhätschelt und beschützet. War ja nicht mit Absicht und Pech das er eine Vorschädigung hatte.

Hätten die nicht auf ihn eingeschlagen würde er noch Leben und nur das zählt.

Aber als Strafe kommt nicht viel raus. Bewährung und Geldstrafe. Vielleicht eine minimale Haftstrafe.Sind ja noch so jung die ärmsten. Kenne ich in unserem Fall

Die angehörigen haben.Lebenslänglich wegen solchen Wesen.

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Re: Aus Totschlag wird Körperverletzung mit Todesfolge, weil vorgeschädigt

Antwort von krokodilchen am 22.08.2016, 11:55 Uhr

Finde ich auch bescheuert- aber das ist ja tatsächlich in der Rechtssprechung
nur eine Wortklauberei und Auslegerei, da kann man sich herauswurschteln was das Gesetz hergibt als ohnehin schon immer benachteiligter Täter.
Anwalt wäre so ziemlich das letzte, was ich sein wollte. Wer jemandem vor den Kopf tritt, der auf dem Boden liegt, muß damit rechnen, das der stirbt. Fertig.
Auch wenn sich doch tatsächlich noch ein beschädigtes Gehirngefäß gefunden hat- das wäre wohl von alleine jetzt nicht geplatzt. Und wer weiß, vielleicht haben ja ganz viele mal so ein beschädigtes Gefäß- aber in diesem Fall muß es strafmildernd herhalten....

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