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Geschrieben von Hashty am 18.08.2017, 20:16 Uhr

Flüchtlinge auf Urlaubsreise? Billige Stimmungsmache!

Innenministerium hat keine Belege für Erholungsreisen von Flüchtlingen

Flüchtlinge machen angeblich Urlaub in dem Land, aus dem sie geflohen sind: Diese Meldung aus Baden-Württemberg sorgt für Aufregung vor allem in sozialen Netzwerken. Dabei gibt es keine Belege, dass es wirklich so ist.

Von Anna Reimann

Die Empörungswelle war einigermaßen vorhersehbar. "Flüchtlinge machen Urlaub in der Heimat", titelten Medien in den zurückliegenden Tagen. Das klingt in der Tat unverständlich - Menschen, die in Deutschland Schutz bekommen haben, reisen jetzt in das Land zurück, in dem sie nach eigenen Angaben verfolgt werden?

In den einschlägigen Kreisen wird so etwas natürlich dankbar aufgenommen. Vor allem in den sozialen Netzwerken verbreitet sich die Aufregung schnell.

Aber stimmt die Behauptung vom Urlaub derFlüchtlinge überhaupt? Was steckt hinter den Meldungen?

Die "Heilbronner Stimme" und der "Mannheimer Morgen" hatten zuerst von einer Erhebung des baden-württembergischen Innenministeriums bei den dortigenAusländerbehörden berichtet. Das Ergebnis der Umfrage, die die AfD-Landtagsfraktion in Stuttgart beantragt hatte: Die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg hätten 100 Flüchtlinge erfasst, die seit 2014 zum Teil mehrfach in ihre Heimatstaaten gereist seien und nach der Rückkehr ihren Schutzstatus in Deutschland behalten hätten.

Die Reisen, die den Angaben zufolge nachSyrien und in den Irak gegangen seien, würden familiär, geschäftlich oder mit Urlaubsabsichten begründet. Der Amtschef des CDU-geführten Innenministeriums in Stuttgart, Julian Würtenberger, verwies darauf, dass die Behörden in der Regel keine Statistiken über solche Reisen führen würden. Man müsse deshalb von einer "gewissen Dunkelziffer" ausgehen.

Auch eine politische Bewertung nahm Würtenberger vor: "Wenn anerkannte Schutzberechtigte trotz einer Verfolgung oder Bedrohung zu Urlaubszwecken wieder in ihr Heimatland reisen, stellt sich zu Recht die Frage nach der Schutzbedürftigkeit dieser Ausländer."

Gründe für die Reisen der Flüchtlinge wurden nicht abgefragt

Urlaubsabsichten? Dass diese bestanden, dafür hat das Innenministerium in Stuttgart allerdings keine Belege. Ein Sprecher erklärt auf Nachfrage des SPIEGEL: Es gebe keine konkreten Erkenntnisse darüber, dass es sich bei den Reisen der Flüchtlinge um Erholungsreisen gehandelt habe.

Gründe für die vorübergehende Rückkehr in das Herkunftsland seien bei den Ausländerbehörden überhaupt nicht abgefragt worden, so der Sprecher. Stattdessen wisse man konkret von Fällen, in denen Flüchtlinge in ihr Herkunftsland gereist seien, weil sie dauerhaft dorthin zurückkehren und zuvor in ihrer Heimat Vorbereitungen für diese geplante, freiwillige Rückkehr treffen wollten.

Es gibt noch andere Gründe, die nichts mit einer Erholungsreise zu tun haben: Durch Zufall hat der SPIEGEL von einer Frau erfahren, die ihren sterbenskranken Vater im Irak besuchen will. Von ähnlichen Fällen spricht die Integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Aydan Özoguz. "Es kann gewichtige Gründe geben, warum ein anerkannter Flüchtling für kurze Zeit in seine Heimat reisen will", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es müsse sich allerdings um Ausnahmefälle handeln.

Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verweist auf Nachfrage darauf, dass für einen vorübergehenden Aufenthalt im Herkunftsland "auch nachvollziehbare Gründe", wie die schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen vorliegen könnten. Handle es sich jedoch um Reisen zu Urlaubszwecken, könne dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliege. In solchen Fällen komme laut Asylgesetz ein Widerruf oder eine Rücknahme des Schutzstatus in Betracht, heißt es aus dem Bamf.

Grundsätzlich ist die Rechtslage nach Darstellung des Bundesamts wie folgt: Anders als Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, dürfen anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte nach europäischem Recht mit diesem Aufenthaltstitel auch Auslandsreisen unternehmen. Reisen in den Verfolgerstaat seien kein Erlöschensgrund, könnten nur im Einzelfall zur Aberkennung des Schutzstatus führen.

Also möglicherweise dann, wenn es sich nachweislich um eine Reise zu reinen Erholungszwecken gehandelt hat - was für die Fälle in Baden-Württemberg bisher gar nicht nachzuweisen ist.

Die CDU im Südwesten scheint die dünne Faktenlage nicht anzufechten. Justizminister Guido Wolf (CDU) verkündete: "Wenn man mit dem Argument, in der Heimat politisch verfolgt zu werden, Asyl beantragt oder bereits erhalten hat, und sich zugleich entscheidet, dort Erholungsurlaub zu machen, ist das ein Widerspruch".

Und CDU-Politiker Thomas Blenke spricht laut "Mannheimer Morgen" noch nicht mal mehr vom "Wenn". Es sei "völlig unverständlich", dass anerkannte Asylbewerber Urlaub in dem Land machen können, das sie wegen Verfolgung verlassen haben.

 
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