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Geschrieben von Lauch1 am 02.12.2017, 10:04 Uhr

Bobby, da kann was nicht stimmen.

Und welchen Unterschied macht es, ob ich 3 Tage nach dem Tod eines Angehörigen eine Rechnung der Pathologie bzw der Rechtsmedizin bekomme? Macht das irgendeinen Unterschied? Meiner Meinung nach genauso wenig wie beim Lichtermarkt/Weihnachtsmarkt. Das ist doch ein bloßes Ablenken durch die Diskussion über Begrifflichkeiten.

 
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