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Geschrieben von Jana287 am 19.06.2016, 9:50 Uhr

Boah. Early bird

Hallo Joplin, ich gebe Dir Recht, es wäre unfair ein Exempel zu statuieren. Aber nochmal zurück zu meinem Ausgangspost: wenn bei Tätern bis 21 eine Mehrfachvergewaltigung mit Bewährungsstrafen geahndet wird ( und das offensichtlich als gerecht empfunden wird), dann brauchen wir uns doch über bissel Grabschen wie Silvester gar nicht mehr aufregen?
Für mein Empfinden ist die Relation Tat / Strafe nicht in Ordnung.

Wenn ich solche Jungendlichen ( oder sry, es sind ja noch Kinder ! ) schon nicht mit einer Haftstrafe belegen will oder kann, warum dann nicht Schmerzensgeld ( mtl zu zahlen vom Taschengeld ) für die Opfer oder/und 300 Sozialstunden - als Wiedergutmachung für die Mädels und als Lerneffekt für die Jungs.

 
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