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Geschrieben von Sille74 am 18.06.2016, 23:48 Uhr

Vielleicht missverständluch ausgedrückt - noch ein Versuch:

Natürlich soll Strafrecht auch irgendwie dem Opfer/dessen Angehörigen Genugtuung verschaffen, was ich schon für nicht ganz unwichtig halte im Hinblick auf das Sicherheitsgefühl der Bürger und den gesellschaftlichen Frieden. Und leider wird dieser Aspekt m.E. gerade vernachlässigt. Aber trotzdem sich doch im (rechts)staatlichen Strafverfahren nicht die (verständlichen) Rachegelüste und Aggressionen der Opfer(angehörigen) die tragende Rolle spielen.

 
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