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Geschrieben von zschnecke am 30.10.2014, 14:44 Uhr

Aus aktuellem Anlass

Grundsätzlich kann man im Vorfeld nicht entscheiden wer im Fall-der-Fälle die Kinder bekommt. Die Entscheidung wird gerichtlich getroffen. Als Eltern kann man nur einen Wunsch abgeben. Allerdings kann man die "Finanz-Vormundschaft" verbindlich regeln.
Unsere Regelung:
Der Patenonkel verwaltet bis zum 28igsten Lebensjahr unseres Sohnes sein Vermögen. Das wurde in einem Notarvertag festgelegt.
In dem Notarvertrag ist auch festgehalten, daß wir uns wünschen, daß der Patenonkel sich um das Kinde kümmert.
Mit dem Patenonkel haben wir besprochen, daß er dann entscheiden muss ob das Kind zu ihm kommt oder er einen andere Unterbringung wählt. Je älter das Kind wird, desto wahrscheinlicher wird es, daß es in seiner gewohnten Umgebung bleiben möchte. Als Alternative würden auch sehr gute Freunde von uns das Kind aufnehmen.
Uns war es wichtig, das wir die Finanzen von der Personensorge getrennt haben. So bleibt, auch wenn das Gericht gegen unseren Willen entscheidet, das Vermögen unseres Kindes in guten Händen und das Kind ist zumindest finanziell gut versorgt. Mehr kann man nach deutschem Recht halt nicht verbindlich festlegen.
Wir haben mit unserem Kind immer darüber gesprochen (schon seid er im Kindergarten war), daß der Patenonkel im Fall-der-Fälle für ihn da ist.
Wir haben auch von Anfang an den Kontakt zum Patenonkel intensiv gestaltet.
Es ist wäre meine Horrorvorstellung in den letzten Minuten meines Lebens nicht zu wissen ob mein Kind gut versorgt ist.

 
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