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Geschrieben von kevome* am 30.10.2014, 15:42 Uhr

Aus aktuellem Anlass

Geregelt habe ich direkt nichts.Das wäre in unserem sinnlos, da ich mit meinem Exmann das gemeinsame Sorgerecht habe. Allerdings habe ich alle Unterlagen,die gegen den Aufenthalt beim Vater sprechen griffbereit für meine Schwester. Diese würde sich sofort kümmern. Die Kinder selbst wollen auch auf keinen Fallzum Vater, den sie seit mehreren Jahren nicht gesehen haben und der auch zuvor durch Alkohol- und Drogenmissbrauch nicht erziehungsfähig war. Für das alleinige Sorgerecht reicht dies leider nicht und so würde es in jedem Fall zu einer Gerichtsentscheidung kommen.

Die Kinder sind fast 14 und 11 und ihre Meinung würde hoffentlich vor Gericht angemessen berücksichtigt.

Leider wohnt meine Schwester fast 800 km entfernt. Von daher wäre sie mit Sicherheit die erste Anlaufstelle für meine Kinder. Aktuell könnten meine Kinder sich allerdings einen Umzug mit einem dadurch verbundenen Schulwechsel in keiner Weise vorstellen. Das wäre durch den reformpädgogischen Ansatz auch nur sehr schwer möglich.

Von daher würde ich mir wünschen, dass meine Schwester die Vormundschaft für meine Kinder bekommt, sie aber gleichzeitig als zahlende Gäste bei guten Freunden ihre Schule beenden können und nur die Ferien bei meiner Schwester verbringen.

Mit dieser Lösung wären bis auf den Vater auch alle einverstanden. Durch das gemeinsame Sorgerecht, kann ich nur hoffen, dass ein Richter im Sinne der Kinder entscheiden wird.

 
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