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Geschrieben von maximiliana am 31.10.2014, 11:44 Uhr

Aus aktuellem Anlass

Hallo,
im Notfall wird das ja durch das Gericht geregelt. Allerdings kann ein
Vertreter durch ein Testament oä festgelegt werden.
Dieser muss nicht unbedingt die Kinder nehmen. Aber er kann die Fürsorge übernehmen,die Interessen der Kinder vertreten und auch finanzielles regeln.
Dafür kommen ja evtl. auch Großeltern,Tanten oä. in Frage, die nicht nebenan wohnen. Diese haben dann, aber Einfluss darauf wo die Kinder
untergebracht werden.
Von der aktuelle Situation hängt ja auch ab, ob es sinnvoll ist Kinder
um zuschulen.....
Das ändert sich ja im Laufe der Jahre.
Gruss Maximilana

 
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