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von Leena  am 09.03.2012, 14:19 Uhr

Auch schlimm find.

Auch ich habe keine Ahnung, sondern nur eine Meinung - und zwar die, dass man als Bundespräsident in erster, zweiter und dritter Linie eine "moralische Instanz" ist, an die gewisse Ansprüche gestellt werden müssen, damit er selbst ein Gewicht haben kann, wenn er sich zu bestimmten Themen äußert.

Ich finde ja auch, Wulff hatte Ansätze - sein "der Islam gehört zu Deutschland" war wichtig und richtig und eindeutig ein Schritt in die richtige Richtung, ebenso wie seine Äußerung beim Papstbesuch, dass die Kirche sich fragen lassen muss, wie sich mit Brüchen in der Biografie ihrer Gläubigen umgeht - also Thema Wiederverheiratung Geschiedener. Genauso richtig und wichtig - und mutig, es so dem Papst gegenüber zu sagen. Das waren ganz großartige Ansätze - leider hat Wulff es aber (meiner Meinung nach) nicht geschafft, darauf aufzubauen und tatsächlich nachhaltig Dinge in Bewegungen zu setzen, sondern dadurch, dass seine "Selbstbedienungsmentalität" gegenüber reichen Freunden und Gönnern dann dermaßen die Überhand gewonnen hat, hat er sich selbst nachhaltig und erfolgreich demontiert. Schade, eigentlich.

Trotzdem darf ein Bundespräsident als "moralische Instanz" nicht einmal den Anschein erwecken, "käuflich" zu sein, gut, vielleicht war er nicht bestechlich, vielleicht hat er nur einfach gerne Vorteile angenommen. Aber auch das darf man als erster Mann im Staat einfach nicht.

Viele Sachen stammten ja noch aus seiner Zeit als Ministerpräsident - aber auch wenn er mit X und Y meinetwegen schon lange befreundet war, so hat es doch einfach einen unschönen Geruch, wenn er sich von X zum Urlaub einladen und sein Buch finanzieren lässt, während z.B. der niedersächsische Staat Bürgschaften für X gewährt. Wenn er einen günstigen Kredit und eine gesponserte Feier etc. von Y bekommt - und Y dann in auf Dienstreisen im Rahmen einer Wirtschaftsdelegation begleiten darf. Und diese Liste ließe sich ja beliebig fortsetzen - fürchte ich.

Blöder Beispiel, aber - wenn ich einen Steuerfall bearbeite, und der Steuerpflichtige ist reich und prominent und hat z.B. noch ein paar ganz tolle Eintrittskarten für 150 Euro das Stück übrig, für die er eh sonst keine Verwendung hätte, und dann überlässt er sie mir, einfach so als nette Geste - dann dürfte ich sie schließlich auch nicht annehmen, und zwar zu recht, oder? Egal, wie das Steuerverfahren ausginge - es wäre Vorteilsannahme und als solches strafbar - Punkt, aus, Ende.

 
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