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Geschrieben von Harriet am 22.07.2006, 13:10 Uhr

Offene Ganztagsschule - wie bindend?

Hallo,
ich habe mal eine Frage an euch:

Meine Tochter wird in diesem Sommer an einer Offenen Ganztagsgrundschule eingeschult und ich habe einen Vertrag für eine Ganztagsbetreuung (bis 16:00 Uhr) unterschrieben.

Ich möchte nun gerne wissen, wie bindend dieser Vertrag ist:
Uns wurde gesagt, dass es nur möglich ist, ein Kind nachmittags früher aus der Betreuung zu nehmen, wenn der schriftliche Nachweis (mit Angabe der Uhrzeit) eines außerschulischen Kurses (Tanzen, Musik) vorliegt. Und auch dieser Nachweis wird nur akzeptiert, wenn der betr. Kurs an einer Schule/in einem Verein stattfindet - privaten Flötenunterricht z. B. kann man ja auf die Zeit nach 16:00 Uhr legen...

Ist es wirklich so, dass ich nicht berechtigt bin, mein Kind nachmittags auch mal früher abzuholen - z. B. wenn ich früher frei habe und etwas unternehmen möchte, eine Geburtstagsfeier ansteht o. ä. - ? Muss ich sozusagen jedesmal die Schulleitung "um Erlaubnis" fragen und hoffen, dass ich meine Tochter auch "haben" darf?

Ich weiß von anderen Eltern, dass diese Frage an jeder Schule etwas unterschiedlich gehandhabt wird.Wie ist das bei euch?
Und kennt jemand die ursprüngliche, rechtliche Vorgabe?
Ach ja, ich bin hier in NRW.

Lieben Gruß, Harriet

 
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