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Geschrieben von Harriet am 22.07.2006, 13:10 Uhr

Offene Ganztagsschule - wie bindend?

Hallo,
ich habe mal eine Frage an euch:

Meine Tochter wird in diesem Sommer an einer Offenen Ganztagsgrundschule eingeschult und ich habe einen Vertrag für eine Ganztagsbetreuung (bis 16:00 Uhr) unterschrieben.

Ich möchte nun gerne wissen, wie bindend dieser Vertrag ist:
Uns wurde gesagt, dass es nur möglich ist, ein Kind nachmittags früher aus der Betreuung zu nehmen, wenn der schriftliche Nachweis (mit Angabe der Uhrzeit) eines außerschulischen Kurses (Tanzen, Musik) vorliegt. Und auch dieser Nachweis wird nur akzeptiert, wenn der betr. Kurs an einer Schule/in einem Verein stattfindet - privaten Flötenunterricht z. B. kann man ja auf die Zeit nach 16:00 Uhr legen...

Ist es wirklich so, dass ich nicht berechtigt bin, mein Kind nachmittags auch mal früher abzuholen - z. B. wenn ich früher frei habe und etwas unternehmen möchte, eine Geburtstagsfeier ansteht o. ä. - ? Muss ich sozusagen jedesmal die Schulleitung "um Erlaubnis" fragen und hoffen, dass ich meine Tochter auch "haben" darf?

Ich weiß von anderen Eltern, dass diese Frage an jeder Schule etwas unterschiedlich gehandhabt wird.Wie ist das bei euch?
Und kennt jemand die ursprüngliche, rechtliche Vorgabe?
Ach ja, ich bin hier in NRW.

Lieben Gruß, Harriet

 
7 Antworten:

Re: Offene Ganztagsschule - wie bindend?

Antwort von KaMeKai am 22.07.2006, 13:52 Uhr

bei uns gibt es einen Ganztagsschule im Ort, da darf man die Kinder nicht vor 16 Uhr abholen, da sie mittags nicht nur betreut, sondern unterrichtet werden.
Meine Tochter geht nach dem Unterricht in die Betreuende Grundschule (bis 14 bzw. 16 Uhr) und ich kann sie dort jederzeit abholen. Dort findet aber auch kein Unterricht statt.
LG
Kathin

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Re: Offene Ganztagsschule - wie bindend?

Antwort von Edda3 am 22.07.2006, 20:57 Uhr

Hi Harriet,

ohhhh ganz großer Aufreger für mich, muss ich sagen.
Ich war vor Einführung der OGS in unserem Dorf bei einer Podiumsdiskussion zu diesem Thema.
Auch dort wurde klipp und klar gesagt, dass ein Abholen vor 16 Uhr nicht möglich ist und dass man an jedem Tag an der OGS teil nehmen muss.
So weit ich weiß findet in NRW aber kein Unterricht in der OGS am Nachmittag statt.
Man begründete dies mit der Drehtürpädagogik, die man in der OGS im Gegensatz zum Hort nun endlcih verhindern wollte. Denn so könnten die Kinder nur verwahrt werden, wenn sie jederzeit abgeholt werden könnten.
Man hatte Argumente wie, es würden nachmittags ja Angebote wie Theatergruppe oder Chor laufen und wenn das Kind dann immer fehlen würde....
Man wolle die Kinder ja schließlich gut betreuen.

Auf meine Frage, warum man versuche mir meinen gesamten Erziehungsauftrag aus der Hand zu nehmen, wenn ich z.B. eine Betreuung nur an zwei Tagen in der Woche benötigte beharrte man immer wieder darauf, dass an der Theatergruppe und /oder Chor dann nicht teilgneommen werden könne.(Komisch, wenn das Kind immer an den gleichen Tagen kommt wird es trotzdem immer an Chor oder Theatergruppe teilnehmen können oder aber gar nicht in dieser Gruppe sein, oder?) Und man das Kind doch die ganze Zeit betreuen wolle.

Ihc muss dazu sagen, ich finde das unmöglich.
Ein wenig Verständnis hab ich ja vielleicht noch dafür, dass man sagt, wenn die Kinder an der OGS teilnehmen, dann sollen sie auch bis 16 Uhr bleiben, aber dass sie dann sogar jeden Tag gehen müssen, selbst wenn man die Betreuung gar nicht braucht.
Interessant fand ich auch immer, dass sie auf dem Wort Betreuung so rumritten. Wo bleibt da die Erziehung? Die würde ich dann doch gerne so häufig wie es geht selbst in die HAnd nehmen, wenn mein Kind an der OGS nur betreut wird. Darf ich aber nicht.

Tja, da war der Protest gegen die Schließung der Horte wohl nicht groß genug. Denn dort hätten wir unsere Kinder jederzeit am Nachmittag abholen können ohne dass wir eine Entschuldigung gebraucht hätten oder gar die Genehmigung der Rektorin. Dort wurden unsere Kinder auch von fachkundigem Personal betreut (was in der OGS ja längst nicht immer gegeben ist), aber man hat uns nicht verboten unsere Kinder dann bei uns zu haben, wenn wir Zeit hatten.
Schade.
Meiner MEinung nach ist die OGS zwar eine gute Idee aber schlecht umgesetzt. Viel zu unflexibel und hilft im Grunde keinem vollständig.
Wer halbtags arbeitet, darf sein Kind nun erst um 16 Uhr abholen obwohl man vielleicht schon ab 14:30h Zeit hätte.
Wer nur zwei Tage in der Woche arbeitet, muss sein Kind die anderen drei Tage ebenfalls in der OGS lassen. Pech gehabt.
Und wer Vollzeit arbeitet, der steht um 16 Uhr immer noch mit lehren Händen da. Der Hort hatte oft bis 16:30 oder gar 17 Uhr auf. Was auch nicht reichte, aber schon mal mehr war. MEistens öffnete er auch früher.

Aber was reg ich mich auf. Hauptsache es wird gespart und eine teure Umfrage wie Pisa gestartet oder Iglu, die dann herausfindet, dass die Kinder dumm und unerzogen sind....

Wenn es eben geht werde ich mein Kind nicht in der OGS anmelden. ABer was machen die, die drauf angewiesen sind?
Keine Ahnung.

Ärgerliche Grüße

Edda

PS.: Ich weiß, das hat dir nicht geholfen, tut mir leid. Aber ich würd mich einfach mal offiziell beschweren und argumentieren, dass du dein Kind nicht bekommen hättest um es nun ständig in der Schule zu lassen sondern es wann immer es zeitlich möglich wäre bei dir haben wolltest. Vielleicht hilft es.

Ach so und wer nun mit dem Argument kommt in anderen Ländern kommen die Kinder immer so spät aus der Schule, da muss ich sagen, die haben aber auch Unterricht am Nachmittag und es handelt sich um Schule nicht um Betreuung

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Re: Offene Ganztagsschule - wie bindend?

Antwort von Jari am 23.07.2006, 7:48 Uhr

Hallo,

dann ist das Konzept aber nicht wirklich, dass einer Ganztagsschule. Das heisst ja, dass dort auch am Nachmittag Unterricht, oftmals in Kursform, stattfinde. Und dann finde ich es auch vollkommen verständlich, dass man nicht einfach fehlen darf.

LG Janet

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Re: Offene Ganztagsschule - wie bindend?

Antwort von Harriet am 23.07.2006, 9:19 Uhr

Hi Edda,
du hast mir sehr wohl geholfen, eben weil du mir aus der Seele gesprochen hast!
Und einen ganz wichtigen Punkt gibt es ja auch noch:
Ich m u s s den Ganztagsplatz nehmen, denn n u r dann hat meine Tochter auch Anspruch auf Betreuung in den Ferien! Ich kann also gar nicht anders, selbst wenn ich wollte, denn wo bringe ich sie 8 Wochen im Jahr unter??? (11 Wo Ferien minus 3 Wo, wo ich selber frei habe)

Also danke nochmal, tut gut, wenn sich einer/eine mal mit aufregt!

Lieben Gruß, Harriet

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Re: Offene Ganztagsschule - wie bindend?

Antwort von meinereiner am 23.07.2006, 9:23 Uhr

Hi,

daher auch "offene" Ganztagsgrundschule. Es gibt kein Schulangebot. Bei uns nur Angebote von der Musikschule, Sportverein. Es wird in diesem Jahr erstmalig angeboten und ich bin gespannt.

Gruß
Marianne

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Re: Offene Ganztagsschule - wie bindend?

Antwort von Harriet am 23.07.2006, 9:26 Uhr

Offene Ganztagsschule ist nicht gleich Ganztagsschule. In der Ganztagsschule findet den ganzen Tag über Unterricht statt; da kann man natürlich nicht früher gehen!
Offene Ganztagsschule bedeutet, dass es drei verschiedene Betreuungsmöglichkeiten gibt:
1. Kinder kommen, wenn der Unterricht beginnt, und gehen, wenn er endet.
2. Kinder werden - egal wann der tatsächliche Unterricht beginnt, bzw. endet - von 7:30 bis 13:30 betreut.
3. Kinder werden - egal, wann tatsächlicher Unterricht beginnt, bzw. endet - von 7:30 bis 16:00 betreut. Diese Kinder erhalten auch Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und anschließend finden irgendwelche Kurse o. a. Aktivitäten statt. Bei dieser Variante ist auch die gesamte Ferienzeit betreuungsmäßig gesichert.

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Re: Was passiert, wenn man sien Kind trotzdem abholt?

Antwort von Edda3 am 24.07.2006, 9:17 Uhr

Hallo Harriet,

der Gedanke kam mir schon damals bei der Diskussion.
Was passiert, denn wenn man sein Kind trotzdem abholt?
Werden sie es dann unter Gewalt zurück halten oder gar mit der Polizei wieder einsammeln?
Ist sicher keine Lösung, aber die Frage hab ich mir trotzdem gestellt.

Und was spricht eigentlich dagegen, feste Zeiten einzurichten, wann man die Kinder vorzeitig abholen könnte?
So eine Theatergruppe geht ja auch nicht den ganzen Tag und angeblich hat man doch auch feste Zeiten für Hausaufgaben und Essen. Da wird es doch wohl auch dann wieder Pausen geben wo man abholen könnte?
Ich halte diese ganze OGS für völlig undurchdacht. Mal auf die Schnelle zusammen geschustert, damit es auch in Deutschland eine Ganztagsbetreuung gibt (Die aber möglichst wenig Geld kostet).
Es ging mir übrigens, das find ich auch noch wichtig, nicht darum weniger Geld für die OGS zu zahlen. Also wenn ich mein Kind nur 2 Tage schicke, dann auch nur für 2 Tage zu zahlen statt für 5. Ich hätte schon den gesamten Betrag zahlen wollen. Nur mein Kind hätte ich gerne bei mir gehabt.

Hoffe es findet sich für dich eine Lösung. Denn die Ferienzeit zu überbrücken ist sonst schier unmöglich.

Liebe Grüße

Edda

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