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Geschrieben von Lotttchen am 09.03.2007, 15:23 Uhr

Gestattungsantrag

also bei uns in Hessen muß man einen Gestattungsantrag stellen, wenn man in eine andere Grundschule möchte, als in die zuständige. Ich bin alleinerziehende, berufstätige Mutter und habe in der Nähe einer Grundschule seit 6 Jahren (!) einen Hortplatz für meine Tochter. Ich habe einen Gestattungsantrag wochenlang ausgearbeitet und die Bescheinigungen die man braucht (Arbeitgeber, Hortplatz + zusätzliche Tagesmutter für Notfälle) bei der Anmeldung in unserer Grundschule im September abgegeben. Gestern kam der Bescheid - abgelehnt, da die GS keine Kapazität hat.
Ich mußte das nur mal loswerden, weil gestern Frauentag war und weil ich alleinerziehend und berufstätig bin. Was ist das nur für eine Politik?! Kopfschüttel...
Gottseidank habe ich noch Plan B, aber trotzdem.....
LG Lottchen

 
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