Geschrieben von Lotttchen am 09.03.2007, 15:23 Uhr |
Gestattungsantrag
also bei uns in Hessen muß man einen Gestattungsantrag stellen, wenn man in eine andere Grundschule möchte, als in die zuständige. Ich bin alleinerziehende, berufstätige Mutter und habe in der Nähe einer Grundschule seit 6 Jahren (!) einen Hortplatz für meine Tochter. Ich habe einen Gestattungsantrag wochenlang ausgearbeitet und die Bescheinigungen die man braucht (Arbeitgeber, Hortplatz + zusätzliche Tagesmutter für Notfälle) bei der Anmeldung in unserer Grundschule im September abgegeben. Gestern kam der Bescheid - abgelehnt, da die GS keine Kapazität hat.
Ich mußte das nur mal loswerden, weil gestern Frauentag war und weil ich alleinerziehend und berufstätig bin. Was ist das nur für eine Politik?! Kopfschüttel...
Gottseidank habe ich noch Plan B, aber trotzdem.....
LG Lottchen
Re: Gestattungsantrag
Antwort von katrin k* am 09.03.2007, 18:07 Uhr
hallo,
da kann ich allerdings mitmachen beim kopfschütteln! ich hatte letztes jahr das gleiche problem. ich wusste nicht mehr was ich machen sollte, weil wir keinen hortplatz an "unserer" GS bekommen haben und der gestattungsantrag wurde auch noch abgelehnt. zum glück hat sich in letzter minute noch alles zum guten gewendet und wir haben den hortplatz bekommen. ich drück dir die daumen für eine perfekte lösung.
katrin
Re: Gestattungsantrag
Antwort von suermel am 09.03.2007, 21:21 Uhr
erhebe einspruch, und begründe
das es um das Wohl des Kindes geht.
viel Erfolg
silvia
meine nichte kommt auch in eine andere grundschule
Antwort von two_kids am 09.03.2007, 21:45 Uhr
allerdings war meine schwägerin erst in dieser schule und hat mit dem direktor gesprochen, ob ein schulplatz ab sommer frei wäre. als der ja sagte, ist sie zum schulamt gegangen mit einer schriftlichen bestätigung vom direktor. so hat es geklappt.
lg two_kids