1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von stella_die_erste am 20.04.2011, 21:07 Uhr

Frage zu Scout...@julie

Dann mußt Du den Artikel aber beim Hersteller reklamieren.
Hier war die Rede vom GEschäft.

Ein Händler (das ist NICHT der Hersteller!) ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine Reklamation anzunehmen, wenn nicht zweifelsfrei beweisbar (das bedeutet, daß z.B. die Verpackung, das Etikett, Preisschild etc. eindeutig diesem Geschäft/Unternehmen zugeordnet werden kann) ist, daß der Artikel auch dort gekauft wurde.
Oder natürlich üblicherweise entweder mittels Kassenbon oder anderem Kaufbeleg (Kontoauszug). Auch ein Zeuge ist theoretisch möglich, in der Praxis aber schwer umsetzbar.

Das von Dir gelesene "Lexikon" kratzt übrigens nur an der Oberfläche und ist nicht wirklich ernstzunehmen, wenn man ein juristisches Problem hat :-)

 
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