1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Sylvia1 am 16.06.2005, 12:31 Uhr

Ab wann dürfen Eure in die Schule rollern? Gar nicht.

Hallo,

es ist eigentlich (meines Wissens) überall üblich, dass die Fahrradprüfung erst im 4. Schuljahr gemacht wird. Und zwar aus guten, d. h. sicherheitsrelvanten Gründen. Fragt mal die Straßenverkehrswacht oder die Polizei. Kinder unter 10 Jahren sollten überhaupt noch gar nicht als Fahrradfahrer aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, weil sie sich einfach noch zu schnell ablenken lassen und auch weil sie aufgrund ihrer geringen Körpergröße sehr schnell übersehen werden können bzw. selber auch gefährliche Verkehrssituationen aus ihrem Blickwinkel falsch einschätzen.

Erst nach bestandener Fahrradprüfung dürfen die Kinder bei uns überhaupt mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Dabei geht es auch um versicherungstechnische Gründe der gesetzlichen Unfallversicherung, der die Schüler in der Schule und auf dem Weg dorthin unterliegen (erhöhte Gefahr von Wegeunfällen für jüngere Schulkinder, die die Fahrradprüfung noch nicht haben).

Aber auch nach bestandener Fahrradprüfung ist es bei uns nicht gerne gesehen (und sowieso auf eigene Gefahr), dass die Kinder mit dem Fahrrad kommen. Das Problem ist nämlich auch, dass die abgestellten Fahrräder während der Schulzeit auch schon mal gerne geklaut oder einfach "nur" demoliert werden. Hierfür übernimmt die Schule natürlich keine Haftung. Und es ist sicher äußerst ärgerlich (für die Eltern und das betroffende Kind), wenn ein gutes und verkehrssicheres Kinderfahrrad dann weg ist oder kaputt ist und teuer repariert werden muss. Dann bliebe man auf dem Schaden sitzen. Eine Fahrradwacht gibt es an der Grundschule natürlich noch nicht, zumindest bei uns nicht. Wenn überhaupt, dann ist das wohl auch eher was für die weiterführenden Schulen, wo ein Großteil der Schüler mit dem Rad kommt.

Mit so einem Roller würde ich meine Tochter, unabhängig vom ihrem Alter und der Entfernung, gar nicht in die Schule fahren lassen. Das ist nämlich kein Fahrzeug sondern ein Spielzeug! Abgesehen von der Unfallgefahr für sie selber und Haftungsfragen, wenn was passiert, kann der Roller, wenn er während der Unterrichtszeit unbeaufsichtigt irgendwo rumsteht oder -liegt, auch "Liebhaber" finden und dann auf Nimmerwiedersehen weg sein. Das genau ist an unserer Schule auch schon vorgekommen, das habe ich zufällig mitbekommen und es gab Tränen bei dem Kind, dessen Kickroller verschwunden war. Das Nachsehen hatte natürlich das Kind dann. Aber warum muss es den Roller überhaupt mitbringen zur Schule? Warum haben die Eltern das überhaupt zugelassen???
Unter anderem auch deswegen ist es nicht erlaubt, Roller und andere Spielzeuge mit zur Schule zu bringen. Außerdem sind im Flur herumliegende Roller (wo sollen die Kinder den Roller denn auch hinstellen während des Unterrichtes, in die Klasse mit hinein können sie ihn ja wohl nicht nehmen) auch eine Stolpergefahr und somit wieder eine erhöhte Unfallgefahr für alle, die dort her laufen (müssen).

Aus dem gleichen Grund sind auch Inliner, Rollschuhe usw. als Verkehrsmittel zur Schule nicht erlaubt. Im Zweifelsfall, wenn was passiert (Diebstahl oder Unfall) bleibt man auf dem Schaden sitzen.

Viele Grüße
Sylvia

 
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