Geschrieben von ungewohnt am 12.03.2014, 20:19 Uhr |
???
Sinn einer Erprobungsstufe - in meinem Sinne! ist - dass über die richtige Schulform entschieden wird. Und dies nicht allein anhand von Noten.
Klar, wenn nicht in die 7. versetzt wird, heißt es runter von der Schule. Bedeutet dies, auf der anderen Schule noch einmal die 6?
Wir haben Kinder, die von Anfang 4-6 schreiben, aber am Ende bei der 4 bleiben bzw. 1 Fach 5. DA finde ich eine Schul-Weisung zum Abgang erforderlich bzw. förderlich für diese Kinder.
Mein Sohn ist da nicht gefährdet - solides Mittelfeld. Allerdings lässt er sich auch von den "Nicht-Lernern" anstecken.
- Erprobunsstufe Gymnasium NRW - ungewohnt 11.03.14, 16:51
- Re: Erprobunsstufe Gymnasium NRW - KatjaB78 11.03.14, 16:57
- Re: Erprobunsstufe Gymnasium NRW - Fredda 11.03.14, 18:33
- Re: Erprobunsstufe Gymnasium NRW. Als in RLP ist es so. - mozipan 11.03.14, 19:02
- Re: Erprobunsstufe Gymnasium NRW - Julie 11.03.14, 22:11
- Re: Das macht doch gerade Sinn! - Hexhex 12.03.14, 11:32
- ??? - ungewohnt 12.03.14, 20:19
- Re: Erprobunsstufe Gymnasium NRW - KatjaB78 11.03.14, 16:57
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