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Geschrieben von 3wildehühner am 15.12.2014, 16:11 Uhr

Legastheniker an Gymnasien/ Realschulen hier?

Ich habe zwei legasthene Töchter auf dem Gymnasium.
Der Nachteilsausgleich besteht darin, dass für einen bestimmten Zeitraum unter bestimmten Bedingungen die Rechtschreibung nicht bewertet wird.
Die Große erhält nun (8. Klasse) keinen Nachteilsausgleich mehr, da sie durch eine dreijährige Therapie mittlerweile auf normalem Niveau schreiben kann. Sie hat eine isolierte Rechtschreibstörung.
Meine jüngere Tochter erhält als Nachteilsausgleich die Aussetzung der Rechtschreibnote. Voraussetzung hierfür ist, dass sie einmal in der Woche die LRS-Förderung der Schule besucht und zur Therapie in einem lerntherapeutischen Institut geht. Sie hat eine isolierte Rechtschreibstörung und eine Leseschwäche. Von der Leseschwäche ist durch die Therapie mittlerweile (fast) nichts mehr zu merken; die Rechtschreibstörung, die bei ihr wesentlich ausgeprägter als bei ihrer Schwester ist, ist noch stark zu merken.
LG

 
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