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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 23.03.2017, 18:03 Uhr

als Kind

Es gibt auch den sogenannten "stillen Austritt". Früher, als man sich bei einem Umzug noch am alten Wohnort ab- und am neuen anmeldete, war das total unproblematisch - man mußte bei der Anmeldung am neuen Wohnort nur "vergessen", die Konfession anzugeben. Heutzutage meldet man sich ja mit einem einzigen Formular um, weil die Meldeämter die Daten dann elektronisch austauschen, da geht es nicht mehr so einfach. Aber bei einem Zuzug aus dem Ausland ist dieser "stille Austritt" immer noch möglich.

Probleme kann der "stille Austritt" nur dann machen, wenn man wieder eintreten will. Wenn man keinen offiziellen Austrittsbrief vorweisen kann, sind manche Pfarreien pienzig und betrachten das nicht als Wiedereintritt, dann muß man Kirchensteuer nachzahlen.

 
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