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Geschrieben von Sina86 am 24.11.2011, 14:35 Uhr

Zweitname

Wollte mal wissen wie sich das nun genau mit dem Zweitnamen verhält? Steht ehr nur in der Geburtsurkunde? Muss er überall angegeben werden ( KK, Bank etc.) ? Muss immer mit EN und ZN unterschrieben werden ?

 
7 Antworten:

Re: Zweitname

Antwort von jomar am 24.11.2011, 14:40 Uhr

Bei uns steht er in der Geburtsurkunde. Bei der KK etc. kann man ja selbst entscheiden ob man es angibt oder nicht. Bei meinem Sohn steht er z.B. nicht auf der Karte, bei meiner Tochter schon.
Es reicht wenn man später mit dem EN unterschreibt. Ich rufe meine Kinder auch nur mit EN.

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Re: Zweitname

Antwort von shelleni am 24.11.2011, 14:49 Uhr

Bei meiner Tochter steht der Zweitname auf Geburtsurkunde und Krankenkarte.
Gerufen wird Sie nur mit Ihrem ersten Namen.

Unterschrieben werden kann nur mit einem Namen (habe selbst 2 Namen und bei mir steht der wirklich NUR auf der Geburtsurkunde)

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Re: Zweitname

Antwort von Ev71 am 24.11.2011, 15:10 Uhr

Habe selber, wie mein Sohn auch, drei Vornamen. die Zweitnamen stehen nur auf dem Ausweis. Unterschreiben muss man damit nie, es hat in meinem bisher fast 40jährigen Leben vielleicht drei Dokumente gegeben, wo ich meinen vollen Namen angeben mußte.
In den meisten Fällen kann man selbst entscheiden, ob man stumme Zweitnamen mit angibt. Wir lassen es meist.
Es weiß auch lang nicht Jeder, dass unser Sohn Zweitnamen hat, wir rufen ihn ja in der Regel nur beim Rufnamen. Ich würde trotzdem immer wieder mehrere Vornamen vergeben. Zweitnamen sind halt was individuelles und auch persönliches. Können den Rufnamen zu was Besonderem machen, finde ich jedenfalls.
Ev.

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Re: Zweitname

Antwort von enola83 am 24.11.2011, 15:42 Uhr

also: ich hab einen. steht in meiner geburtsurkunde, fs und im pass (da jedoch auch nur, weil ich das so wollte - die sachbearbeiterin hätte doch glatt nur den EN reingeschrieben, da hab ich aber ganz schnell protestiert ;))

ansonsten hab ich den namen so gut wie nie angegeben.

unterschreiben mit beiden namen musste ich nur bei der heirat, und natürlich am pass-antrag.

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Wir sind halt irgendwie noch mit Zwiespalt...

Antwort von Sina86 am 24.11.2011, 15:44 Uhr

zwecks des Zweitnamen. Auf einer Seite finde ich es ganz schön aber wiederum denke ich dann immer " Warum eigentlich? Was hat es für einen Sinn" Mal schauen!

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Re: Zweitname

Antwort von jule4 am 24.11.2011, 19:02 Uhr

Man muss ihn nicht angeben. Aber ich finde es schön, einen "geheimen" zweiten Namen zu haben, auf den man ausweichen KÖNNTE, wenn man wollte.

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Re: Zweitname

Antwort von Anja1078 am 25.11.2011, 11:36 Uhr

Ich musste auch nur bei der Hochzeit mit beiden Namen unterschreiben.

Selbst als Trauzeugin bei der Hochzeit meiner Mutter und meinem Stiefvater bracuhte ich nur mit EN+NN unterschreiben! (Das hatten wir vorher abgeklärt!)


Meine Kinder finden es toll, dass sie zwei Vornamen haben, auch, wenn sie nur mit EN gerufen werden!

Du hast recht, eigentlich braucht man keinen ZN, wenn eh nur der EN gerufen wird, aber ich kenne auch einen "Fall" da hat die Mutter sich ein paar Monate nach der Geburt des Kindes sogar umentschieden und den ZN als Rufnamen genommen! Und so können auch die Kinder später entscheiden, wie sie gerufen werden möchten (wobei mir niemand bekannt ist, der in der Kindheit einen anderen Rufnamen hatte, als später...aber das solls ja trotzdem geben!)

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