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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 10.12.2015, 5:58 Uhr

würdet Ihr das auch so sehen wenn es ein Fremder wäre

Meinst Du denn, daß ein Kontaktabbruch die Rückzahlung befördert?

Leider ist es doch wirklich so, daß man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann - verwandt oder nicht verwandt ist da total egal. Wenn man wirklich und ehrlich das Geld wiederhaben will, ist Nettsein meistens der bessere Weg, weil der Schuldner freiwillig vielleicht Geld bezahlt, das er rein rechtlich behalten dürfte.

Kürzlich bei mir im Umfeld passiert: Ein Mann schuldet einer Frau sehr viel Geld. Sie hat ihn verklagt und er wurde verurteilt, jeden Monat jeden Cent seiner Rente bis zur Pfändungsgrenze zu zahlen. Ihr hat das nicht gereicht und sie klagte weiter, daraufhin hat er versucht, sich umzubringen. Mal abgesehen vom menschlichen: Wenn er tot ist, gibt es gar nichts mehr, weil es dann kein Einkommen mehr gibt, dann hat die Frau also auch nichts gekonnt. Die einzigen, die an der zweiten Klage noch verdient haben, waren die Anwälte - denn das Geld, das der Mann für seinen Anwalt ausgeben mußte, bekam die Frau ja auch nicht, und die Kosten für Ihren Anwalt haben zwar seine Schulden vergrößert, nicht aber seine Zahlungsfähigkeit. Vor der ersten Klage hatte er auch noch versucht, seine Einnahmen zu erhöhen, um monatlich mehr zurückzahlen zu können, aber seine Bereitschaft, seine psychische Verfassung und auch der für Zusatzeinnahmen verfügbare Zeitrahmen, litt mit jedem weiteren Gerichtstermin. Ihre Rachsucht - für die ich ganz grundsätzlich durchaus Verständnis habe - hat ihr also mehr geschadet als genutzt - ganz objektiv.

 
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