Über 18 ...

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Geschrieben von Caot am 13.01.2023, 7:34 Uhr

musst Du nicht sein ;)

Was würde ich tun. Mit dem zuständigen Tutor sprechen. Dort kannst Du nachfragen, wie die Sache „vorzeitige Entlassung“ funktionieren kann. Der Rest ergibt sich aus dem Gespräch. Dann hättest Du eine Formulierung.

Eine „Sonderbehandlung“ ist es so oder so, ob mit oder ohne Handicap. Aber wenn es die Möglichkeit gibt, dann geht das an. Sich rechtfertigen musst Du nicht, nur erklären. Zugfahrzeiten dazu legen - fertig.

Pendeln ist auch bei uns normal. 70 km sehe ich nicht als Grund für ein Internatsbesuch. Allerdings verstehe ich auch die Ablehnung dagegen nicht, Ihr habt es ja noch gar nicht probiert und geht nur von Mobbing aus. Das muss ja aber nicht zwangsläufig passieren. Für mich wäre das aber jetzt, bei nur 70 km und dem ja eh vorhandenen Angebot der vorzeitigen Rückfahrgelegenheit wegen 10 Minuten versäumten Unterrichts, kein Grund grundlegendes zu diskutieren.

Ich kann nur für Euch hoffen, dass das alles so klappt. Vorzeitig aus dem Unterricht raus, funktioniert nicht selbstverständlich. Ich kenne das von meinem Kind und der hat dann aufgegeben, a) ständig auf die Uhr zu sehen und nicht ganz konzentriert mitarbeiten zu können und b) den Lehrer ständig daran zu erinnern. Der vergaß es nämlich, wenn Kind dann aufstand und gegen wollte.

Das klären ist also das eine, die Umsetzung etwas anderes.

Führerschein fällt mir da ein. Mein Großer machte den BF17 und fährt Seitdem er 18 ist, mit dem Auto und umgeht somit die doofen Stundenschlusszeiten die sich hier um 5 Minuten mit den Busfahrzeiten überschneiden.

Von daher: mit den zuständig Lehrenden sprechen und dann ein kurzes Schreiben ins Rektorat. Das ist kein Hexenwerk. Dein Sohn ist 18? Dann lass das deinen Sohn machen!

 
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