Über 18 ...

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von Littlecreek  am 02.01.2016, 18:49 Uhr

Muss man seien 18 jährigen ziehen lassen?

Die Eltern haben bis zum Beenden der ersten Lehre längstens aber bis zum 25. Geburtstag ein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hält er sich nicht daran, sind die Eltern nicht mehr für den Unterhalt zuständig. Das Amt übrigens auch nicht, da er sich bei Auszug dann selbst in eine Lage bringt, die ihn abhängig von Sozialleistungen machen würde und das darf er nicht.

 
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