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Geschrieben von kravallie am 03.01.2016, 12:01 Uhr

abr bis 25???

seit wann das???

eltern haben eine unterhaltspflicht bis zum beenden der ersten ausbildung, wohnen darf das volljährige kind aber wo es will-wenn es das mit dem unterhalt/ausbildungsgehalt/bafög finanzieren kann.

 
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