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Geschrieben von Emmi67 am 07.07.2023, 22:55 Uhr

Kindergeld

Den Minijob muss man angeben, wenn man da nicht viel verdient, läuft das Kindergeld weiter. Für eine Frist von 4 Monaten zwischen Abi und Studium auch; wenn das Abi früh gemacht wird und das Studium spät beginnt, können die 4 Monate überschritten werden, dann greift die Regelung: Platz kann noch nicht angetreten werden, weil nicht verfügbar. Wenn sie sich also nachweislich beworben hat, kann sie bis zum Beginn des Studiums reisen, so viel sie will.

 
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