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Geschrieben von Sodapop am 05.05.2015, 14:25 Uhr

Ja, sie dürfen

Der Staat hält sich weitgehend raus

Ein Konzert ist nämlich keine Tanzveranstaltung und fällt somit nicht unter den § 5 des Jugendschutzgesetzes und damit auch nicht unter die dort vorgeschriebenen Alters- und Uhrzeitbestimmungen. Rein vom Gesetz her gesehen könnte man also nicht nur einen Achtjährigen allein zu Madonna lassen, man könnte auch einen Säugling mit auf ein Bruce-Springsteen-Konzert nehmen. "Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Eltern das Kindeswohl bei ihren Entscheidungen beachten", erklärt die Rechtsanwältin Barbara Reul-Nocke. "Die Entscheidung ist Sache der Eltern, der Staat hat damit herzlich wenig zu tun."

Behörden und Veranstalter können eingreifen

Eine Lücke im Gesetz aber sieht sie nicht, da sowohl die Veranstalter als auch die Kommunen Auflagen erheben können. Hier greift § 7 des Jugendschutzgesetzes, nach dem Kinder (bis 14) und Jugendliche (14 bis 18) vor einer Gefährdung des körperlich-geistigen oder seelischen Wohls geschützt werden sollen. "Die Behörden können Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen in entsprechenden Anordnungen verfügen. Allerdings müssen diese Anordnungen erstens früh genug kommen, damit nicht schon Tausende von Karten an Minderjährige verkauft wurden und zweitens müssen sie im Rahmen bleiben."

Kopiert von "http://www.t-online.de/eltern/erziehung/id_63213462/jugendschutzgesetz-mit-viel-jahren-auf-ein-konzert-.html"

Grüße
Sodapop

P.S.: Und ja, ich würde es erlauben.

 
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