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Geschrieben von Detektiv007 am 07.07.2021, 17:38 Uhr

Unterhalt

Der Vater ist sehr wohl verpflichtet, während der ersten Berufsausbildung Unterhalt zu zahlen, egal ob das Kind volljährig ist oder nicht. Und da spielt die Höhe der Lehrlingsvergütung auch keine Rolle.

Erst bei einer Folgeausbildung wird es interessant. Aber das ist hier ja noch nicht der Fall. Wenn das Kind noch Minderjährig ist, wird es eine "normale" Ausbildung sein.

Da müßte ich mich jetzt schwer täuschen. Wir hatten im Büro einen Fall, da hat der "Erzeuger" einfach den Unterhalt gekürzt, weil sein Kind eine ausbildung machte. Er kam damit nicht durch.

 
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