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Geschrieben von Felica am 03.03.2018, 10:52 Uhr

Nebenverdienst Elterngeld - wie wird das berechnet?

Kläre das mit der EG-Kasse.

Persönlich würde ich die beiden Monate vom 7.05 - 6.07.18 nehmen, dann bist du damit durch. EG und ALG1 wird es nicht wirklich bringen, weil das sich fast aufheben dürfte. Dafür aber "verschwendest" du eines der beiden. Da EG nach Lebensmonaten gerechnet wird und du ja eh ab dem 5.5 arbeitslos bist und 2 Tage später der nächste Lebensmonat beginnt. Die beiden Monate kannst du dann in Ruhe auch zur Arbeitssuche nutzen, klappt es nicht, gehst du danach für längstens 18 Monate in ALG1. Meistens sogar nur für 12 Monate, danach folgt Hartz4.

Beim Amt würde ich mich vorher schon melden, evtl auch die 2 Tage ALG1 beantragen - schon wegen Krankenversicherung. Aber die Meldung beim Amt hättest du ja eh schon lange machen müssen - 3 Monate vor drohender Arbeitslosigkeit.

 
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