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Geschrieben von Verrückte_Mama am 07.04.2021, 12:32 Uhr

Darf der Arbeitgeber Geld einbehalten?

Hallo =)
kurz zu mir =) ich bin Schwanger und habe schon Kinder und arbeite Seit Jahren in der Pflege und in der Dauernachtwache.

Ich bin seit Februar im Beschäftigungsverbot.
Durch den Wechsel ist meinem Arbeitgeber aufgefallen das er seit einigen Monaten mir zu viel Überwiesen hat mit dem Gehalt.
(Leider nicht das Erste mal das hatten wir vor einigen Monaten schon mal und mir wurde da schon einfach das Geld abgezogen damals ging es um 800€)
Jetzt aber geht es um einen hohen vierstellen Betrag.
Die Lösung des Arbeitsgeber:
Ohne Bescheid zu sagen (da man mich angeblich nicht erreicht hat) mit einfach kein Geld zu Zahlen.
Auf meine Frage wo den mein Gehalt bleibt wurde mir nur gesagt das wurde verrechnet und meine Schulden sind mein Komplettes Gehalt mit Zulagen und Überstunden. So das ich einfach kein Geld bekomme.
Kulanter Weiße wurde mit ein Vorschuss vom Nächsten Gehalt nach langen Gerede von 500€ Angeboten.
Das ich natürlich angenommen habe da ich ja irgendwie meine Rechnungen Zahlen muss.

Jetzt hab ich da doch einige Fragen
Darf der Arbeitgeber einfach das Gehalt behalten ohne bescheid zu sagen?
Wenn ein Gehalt ausbleibt kann ich irgendwelche Hilfen Beantragen?
Auch ist die Frage sind die Steuern und die Krankenkasse bezahlt wenn das Gehalt einbehalten wird?

Vielen Dank für eure Hilfe.

 
14 Antworten:

Re: Darf der Arbeitgeber Geld einbehalten?

Antwort von Caot am 07.04.2021, 13:45 Uhr

Meine erste Frage ist eine Gegenfrage. Warum überprüfst Du die Lohnscheine nicht. Ist Dir nicht aufgefallen, dass es zu viel war? Warum hast Du das nicht abgeklärt?

Jetzt wunderst Du Dich?! Mir unverständlich.

Ob dein AG Geld einbehalten kann? Ich würde einfach mal (nicht rechtlich perfekt) sagen- Ja. Er tat das ja nicht unbegründet. Krankenkasse und Steuern führt dein AG ab - nur dein Netto verrechnet er eben mit dem zu viel überwiesenen Netto der letzten Monate.

Klär einfach zeitnah unklare Zahlungen ab, egal ob negativ oder positiv.

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Re: Darf der Arbeitgeber Geld einbehalten?

Antwort von Verrückte_Mama am 07.04.2021, 13:58 Uhr

Hätte ich wohl tun müssen hab jetzt auch einen Neutralen Prüfer gesucht der das Kontroliert.
Ich hab es um ehrlich zu sein nicht bemerkt da ich zulagen bekomme und es jeden Monat anders ist. Und wegen Änderungen von Vertrag und Tarif ist das wohl echt untergegangen.
Aber wenn das ok ist das der Arbeitgeber einfach kein Geld zahlt ist das natürlich in Ordnung.
Eine Information wäre nur Echt super gewesen aber da ist er wahrscheinlich nicht verpflichtet.

Danke für die Antwort
Ich habe so langsam verstanden das es meine Schuld ist und der Arbeitgeber alles richtig gemacht hat

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Re: Darf der Arbeitgeber Geld einbehalten?

Antwort von lilly1211 am 07.04.2021, 14:35 Uhr

Ein hoher vierstelliger Betrag den du als Pflegekraft wegen der Zulagen nicht bemerkt hast?

Hohe vierstellige Beträge beginnen so bei 7.500 bis 9.999 €. Vorher sind es mittlere vierstellige Beträge.

Kann es sein dass du uns veräppelst? Das müssen doch mehrere Gehälter sein bei dir, das kann man nicht übersehen und ausgeben aus Versehen.

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Re: Darf der Arbeitgeber Geld einbehalten?

Antwort von Verrückte_Mama am 07.04.2021, 14:50 Uhr

Genau ich verarsche Euch!
Ich habe ja verstanden das ich scheiße bin und ihr alle Toll!
Gut für mich sind knapp 3000 € ein Hoher betrag da ein ganzer Monat gehalt weg fällt in dem ich NICHTS Zahlen Kann
Ist schon In Ordnung ich würde den Beitrag gerne löschen wenn ich könnte ich habe verstanden das ich die scheiße gebaut habe und mein Arbeitgeber alles richtig gemacht habe.
Das könnte man auch freundlich sagen und nicht ein auf Scheiß arrogant übertrieben tun und gleich behaupten das ich Euch Tolle Schreiber Verarschen will!
In fast jedem Beitrag wird mir irgendwas unterstellt! Kein wunder das keiner mehr ehrlich ist und Angst haben!

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Re: Darf der Arbeitgeber Geld einbehalten?

Antwort von WonderWoman am 07.04.2021, 15:15 Uhr

wie nett von dir, dass du dich im rechtsforum für die neutralen und rechtlich korrekten antworten, die deinem arbeitgeber fehlverhalten attestieren, so lieb bedankt hast.

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Re: Darf der Arbeitgeber Geld einbehalten?

Antwort von Verrückte_Mama am 07.04.2021, 15:32 Uhr

Vielen dank das du mich drauf hingewiesen hast leider ist die Antwort Funktion in dem Experten Bereich recht schlecht aber ich habe dir noch mal Speziel geantwortet.
Und mich Bedankt und Entschuldigt.
Man darf sich nicht aufregen und sollte sich immer für alles Bedanken für schlechte Kritik und gute da gebe ich dir recht.
Also wenn du möchtest kannst du gerne schauen ich habe jetzt geantwortet!

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Ich bitte Dich .....

Antwort von Caot am 07.04.2021, 15:35 Uhr

..... A) mäßige deinen Ton. B) fällt es mir schwer zu glauben, dass, auch wenn dein Einkommen in der Höhe variiert, einen Mehrbetrag von 3000 Euro nicht bemerkt hast. Schwankt dein Gehalt so unregelmäßig in solchen Höhen?

Sobald hier das Gehalt extrem schwankt, klären wir das ab. Finde ich selbstverständlich. Bei solchen Gelegenheiten kann man mit dem Buchhalter auch gleich die „wie-bin-ich-erreichbar“-Kanäle überprüfen.

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Letzter Beitrag bei Rund ums Baby

Antwort von Verrückte_Mama am 07.04.2021, 15:47 Uhr

A) werde ich! Aber dann sollten einige hier ihren Ton genau so zügeln =) Und Vorwürfe unterlassen! Eigentlich ist das Forum hier für Hilfe und Unterstützung und nicht fürs Fertig machen! Leider war meine Suche um mein Account zu Löschen vergeblich!
B) Rechne es doch mal aus! 3000 über 8 bis 9 monate (was der chef selber nicht sagen konnte) sind knapp 330 + - im Monat.
Klar wenn ich jeden Monat einen festen Betrag bekomme fällt es auf.
Aber da es Urlaubsgeld gibt im November, Jahres abschlussgeld im Dezember, Corona Nach zuschlag im Januar, Tarif Veränderung im August, Vertragsänderung im Oktober, fiel mir das wirklich nicht auf!
Unter anderem hab ich zwar einen Soll von 120 Stunden (die ich nachts arbeite) aber die Schwanken Monatlich zwischen 80 und 180 gerne Liste ich dir meine Stunden Monatlich auf!
Auch wurden zwischen drin Überstunden ausgezahlt und nicht genommene Urlaube auch. Und Schichtzulage kommt nur wenn man ne gewisse Stunden Anzahl an Schicht gearbeitet hat also auch unregelmäßig.

Aber ich danke dir für die Information das ich Schuld bin das habe ich jetzt ja Verstanden.
Das ist ja auch In Ordnung! Meine Eigentliche Frage war einfach auch nur ob er das Ohne Info machen kann (was er darf nach euren Aussagen da ich ja Schuld bin) und ob Krankenkasse und alles weitere richtig gezahlt ist. (was ja ist da der Chef immer alles Richtig rechnet!)

Auch sage ich noch mal VIELEN DANK (soll ja netter sein) für die Ganzen Vorwürfe und die Tipps das ich mich nicht aufregen soll!

Das ist jetzt mein Letzter Beitrag dazu dann Melde ich mich ab und lass das Brach liegen! Mir geht es schon so Nicht gut deswegen und ich muss mich von Fremden nicht noch Fertig machen lassen mir geht das viel zu nah.
Dennoch bedanke ich mich für die Netten liebenden und aufbauenden Worte.
Gerade bei denen den Wirkliche einen Tipp gegeben habe (die darf man hier ja nicht vergessen)

Und ja ich weiß ich sollte meinen Bösen Bösen Ton Zügeln.

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Re: Letzter Beitrag bei Rund ums Baby

Antwort von Caot am 07.04.2021, 16:33 Uhr

Natürlich muss dein Chef Dich informieren. Im Idealfall holt er Dich ins Büro. Warum hat er Dich nicht erreicht? Sind deine Telefondaten korrekt hinterlegt? Seht Ihr euch nicht? Reagierst Du überall so unwirsch?

Bezüglich der Krankenkasse kann es Dir egal sein. Das klärt der Buchhalter der den Lohn rechnet mit der KK.

Ich empfehle Dir monatlich zu prüfen was Dir an Stunden ausgezahlt wird. Dass ist rein buchhalterisch kein Problem. Dann kannst Du diese Zahlen mit deinem eigenen Aufschrieb vergleichen. Wenn man nie das gleiche Gehalt bekommt sollte es alleine schon im eigenen Interesse liegen hier den Überblick zu behalten.

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Re: Letzter Beitrag bei Rund ums Baby

Antwort von Port am 07.04.2021, 16:52 Uhr

Zitat:

"Auch wurden zwischen drin Überstunden ausgezahlt und nicht genommene Urlaube auch."

Nur mal so: Du scheinst tatsächlich nicht viel Ahnung zu haben. Nicht genommener Urlaub darf NICHT ausgezahlt werden, erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zumindest ist das in D so gesetzlich geregelt.

Foren sind dafür da, dass solche Fragen gestellt werden, und es ist auch nicht schlimm, wenn man nicht alles weiß und deshalb fragt. Jetzt gleich beleidigt davonzutrollen, weil ein paar Fragen aufgeworfen wurden, ist kindisch.

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Re: Darf der Arbeitgeber Geld einbehalten?

Antwort von HeyDu! am 07.04.2021, 20:21 Uhr

Die rechtlichen Auskünfte hier waren (mal wieder) allesamt falsch. Der Arbeitgeber hat sich rechtswidrig verhalten. Die Einbehaltung / Verrechnung des gesamten Lohnes ist selbstverständlich nicht erlaubt. Stichwort: Anspruch auf "Notbedarfsentgelt"...

Näheres kann sogar jeder Möchtegernjurist mit etwas Mühe googeln. Wobei die Einschätzung ob rechtmäßig oder rechtswidrig bei Einsetzen des normalen Menschenverstandes ... nunja.

https://www.dingeldein.de/Darf-der-Arbeitgeber-zu-viel-gezahlten-Lohn-verrechnen.php

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Re: Darf der Arbeitgeber Geld einbehalten?

Antwort von kravallie am 08.04.2021, 8:45 Uhr

bei nicola bader hat wenigstens wonder Woman die richtige Auskunft gegeben, nur in einem Nebensatz erwähnt.....

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Re: Darf der Arbeitgeber Geld einbehalten?

Antwort von Jana287 am 08.04.2021, 9:29 Uhr

Ja und das ist ein wirklich ärgerlicher Punkt, dass da im Rechtsforum Leute schreiben, auch wenn sie keine Ahnung haben und falsche Antworten geben. Dass man da nicht wenigsten nur dann schreibt, wenn man es sicher weiss...

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Re: Darf der Arbeitgeber Geld einbehalten?

Antwort von MenschPapa am 24.04.2021, 23:56 Uhr

Sie müssen doch gemerkt haben, das viel zu viel Geld auf Ihrem Konto angekommen ist! Haben Sie das alles einfach so komplett ausgegeben ohne zu hinterfragen woher das kommt und ob es Ihnen wirklich komplett gehört? Das ist, Pardon, naiv. Was haben Sie denn mit dem ganzen Geld gemacht? Und jetzt geht es um einen hohen 4-stelligen Betrag? Wie viel denn? 5000,- Euro? Und das ist Ihnen nicht aufgefallen? Sorry, aber da müssen Sie sich bitte an die eigene Nase fassen. Sie können doch nicht erwarten, dass Ihnen Ihr AG dieses Geld schenkt.

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