Geschrieben von Boots2012 am 09.02.2015, 16:31 Uhr |
Betreuungsunterhalt
Stimmt, hier steht ja nirgends wie alt das Kind ist!
Betreuungsunterhalt gibt's nur bei U3.
Ich würde halt abwarten, ob deine Ex tatsächlich Forderungen an dich heranbringt und dann damit zum Anwalt gehen. Kannst dich natürlich auch schon vorab beraten lassen. Aber eine gute Beratung beim Jugendamt könnte auch erst mal ausreichend sein bezgl. deiner Vater-Rechte.
LG Boots
- Betreuungsunterhalt - Chris229 08.02.15, 21:40
- Re: Betreuungsunterhalt - Boots2012 09.02.15, 9:56
- Re: Betreuungsunterhalt - Silvia3 09.02.15, 10:10
- Re: Betreuungsunterhalt - shinead 09.02.15, 13:09
- Re: Betreuungsunterhalt - Boots2012 09.02.15, 16:31
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