Geschrieben von Boots2012 am 09.02.2015, 9:56 Uhr |
Betreuungsunterhalt
Bist du leistungsfähig?
Das heißt konkret: Hast du nach Zahlung von Unterhalt und wenigen anrechenbaren Kosten (ich glaube Hauskredite werden anerkannt z.B, evtl. kann Google helfen) ein netto Einkommen von über 1200,00 Euro? ("Gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten bzw. der nicht ehelichen Kindsmutter steht ein Selbstbehalt von 1.200 EUR ab 2015 zu " Link http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html)
Wenn das der Fall ist wird von dem Bertrag zwischen 1200 und deinem netto Einkommen ein Teil für Unterhaltszahlungen zur Verfügung stehen.
Betreuungsunterhalt muss deine Ex allerdings bei dir schriftlich fordern.
Den genauen Betrag rechnet euch ein Anwalt aus, da auch ihr eigenes Einkommen eine Rolle spielt.
Sag ihr sie soll das bitte über einen Anwalt in die Wege leiten und geb Ihr deine letzten drei Lohnzettel. Zeig dich kooperativ. Du wirst nur zahlen müssen was du auch tatsächlich kannst. Grundsätzlich ist ihr Anspruch berechtigt. Aber am besten lasst Ihr das über eure Anwälte, außergerichtlich regeln. Dann passt das auch.
GLG und alles Gute
Boots
- Betreuungsunterhalt - Chris229 08.02.15, 21:40
- Re: Betreuungsunterhalt - Boots2012 09.02.15, 9:56
- Re: Betreuungsunterhalt - Silvia3 09.02.15, 10:10
- Re: Betreuungsunterhalt - shinead 09.02.15, 13:09
- Re: Betreuungsunterhalt - Boots2012 09.02.15, 16:31
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