Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von two_kids am 12.10.2006, 20:10 Uhr

@schneckchen - 6 wochen vorher

beantragen musst du die elternzeit nicht, aber du musst deinen arbeitgeber 6 wochen vor antritt der elternzeit schriftlich informieren.

wenn du dir das dritte jahr bis zum 8. geburtstag des kindes aufsparen möchtest, musst du das zu beginn der ersten 2 jahre schon mit deinem arbeitgeber absprechen und brauchst dies auch schriftlich von ihm.

nimmst du erst 2 jahre und willst dann das dritte jahr gleich hinten dranhängen, musst du das deinem AG nur innerhalb einer frist mitteilen. dabei ist es aber egal, ob er damit einverstanden ist oder nicht.

lg two_kids

 
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