Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von two_kids am 12.10.2006, 19:30 Uhr

Erziehungsurlaub........-?????-

wie lange du in elternzeit gehst, kann dein chef nicht mitbestimmen. das ist allein deine entscheidung. da brauchst du auch nichts schriftlich von ihm.

wichtig zu wissen ist aber, dass du die elternzeit nur ohne einverständnis des AG verlängern kannst, wenn du nach der geburt mindestens 2 jahre eingereicht hast. reichst du nur ein jahr ein, muss dein AG zustimmen, wenn du dann verlängern willst (er könnte dann auch ablehnen).

lg two_kids

 
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