Geschrieben von SilkeJulia am 06.02.2007, 11:07 Uhr |
@mbongo
Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit hat man in dem Sinne als Studentin nicht, man kann sich aber bei Schwangerschaft und Kindererziehung bis zu 3 Semester pro Antrag beurlauben lassen. Insgesamt kann man sich im Studium 6 Semester (also 3 Jahre) beurlauben lassen.
- Versicherungswechsel? - Guave, 33. SSW 06.02.07, 9:55
- Re: Versicherungswechsel? - SilkeJulia 06.02.07, 10:30
- Re: Versicherungswechsel? - mbongo, 41. SSW 06.02.07, 11:02
- @mbongo - SilkeJulia 06.02.07, 11:07
- Re: @mbongo - Guave, 33. SSW 06.02.07, 12:11
Schwangerschaftspiercing
Hallo zusammen
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Bin zur zeit echt selten online!!!
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Wer kennt Arilin Vaginalzäpfchen während der Schwangerschaft
Schon früher testen
Wohin und wie lange würdet Ihr noch fliegen?