Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von SilkeJulia am 06.02.2007, 11:07 Uhr

@mbongo

Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit hat man in dem Sinne als Studentin nicht, man kann sich aber bei Schwangerschaft und Kindererziehung bis zu 3 Semester pro Antrag beurlauben lassen. Insgesamt kann man sich im Studium 6 Semester (also 3 Jahre) beurlauben lassen.

 
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