Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von dieElle am 26.07.2007, 18:58 Uhr

@dieElle

Hallo Mari!

Mutterschaftsgeld bekommt man von der Krankenkasse. Wie das geregelt ist, weiß ich nicht. Frag bei Eurer KV nach!
Beantragen darfst Du erstmal alles bei der ARGE ;-) Nur, obs dann bewilligt wird, steht auf einem anderen Blatt!
Du wirst mit Sicherheit den Verkauf der "alten" Sachen nachweisen müssen (jedenfalls wurde das bei uns so gehandhabt). Was Du jetzt schon wieder neugekauft hast, wirst Du nicht zurückerstattet bekommen! Es gilt immer: der Antrag muß VOR Anschaffung gestellt werden, weil der Behörde die Möglichkeit zur Prüfung gegeben werden muß.
Erziehungsgeld ist grundsätzlich anrechnungsfrei!
Nach der Geburt des Kindes solltest Du unverzüglich bei Eurem zuständigen SB vorsprechen und die Geburtsurkunde vorlegen, damit er Eure Ansprüche der neuen Lebenssituation anpassen kann!

Gruß

 
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