Schwanger - wer noch?

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von mellomania  am 13.07.2018, 21:16 Uhr

ärztliches BV gibts kaum noch

lest euch die neuen bestimmungen durch. wenn es rein um die arbeit geht, darf die ärztin überhaupt kein bv ausstellen. immer nur der AG. WENN medizinische probleme auftauchen wie übelkeit, wird zu recht erstmal krank geschrieben. und zwar solange, bis die beschwerden gelindert sind. erst DANN, wenn es dauerhafte medizinische dinge wie vorzeitige wehen etc sind DANN darf eine ärztin ein bv erstellen. aber in ihrem fall keinesfalls. da ist der AG gefragt. aber halt erst dann, wenn er weiß, dass sie schwanger ist

 
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