Schwanger - wer noch?

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von Yatima, 4. SSW  am 13.07.2018, 17:40 Uhr

Ziehen im Unterleib

Hallöchen ihr lieben, ich hab da mal eine Frage. Ich bin jetzt laut eigenen Berechnungen in der 4.-5. Woche (hab erst am 23.7. Termin beim FA). Na jaich arbeite im Handel, um genau zu sein in der Obst- und Gemüseabteilung. Ich muss da jeden früh 5:30 anfangen und muss schwere Kisten abpacken. Nun hab ich seit zwei Tagen immer mittags nach feierabend so ein ziehen im Unterleib. Ich wollte aber eigentlich noch nicht mit meinem Chef drüber reden, ich bin ja noch nicht so weit. Was würdet ihr an meiner Stelle tun??

LG

 
19 Antworten:

Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von mellomania am 13.07.2018, 18:07 Uhr

nichts. weiterarbeiten. klingt hat, ist aber so. das ziehen ist vom ausdehnen der gebärmutter eventuell und der bänder. solltest du auf ein beschäftigungsverbot mit lohnfortzahlung hinauswollen kann ich dir sagen, dass das nix wird. das ist ein ganz normaler job. einmal schwer heben ist keine begründung für die änderung des arbeitsplatzes. sag dem chef wann du möchtest bescheid, dann weiß er es. ändern muss er in deinem job nichts. du arbeitest wenn alles medizinisch normal läuft bis zum mutterschutz :-)

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Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von Yatima am 13.07.2018, 18:27 Uhr

Im gegenteil ich bin nicht auf ein Beschäftigungsverbot aus, maximal umversetzung an Kasse oder so. Aber mit einmal schwer heben bist du echt witzig. Das ind ganze paletten die größer sind als ich und davon wenns gut läuft 3. Aber wie gesagt will kein beschäftigungsverbot. Denn die ganze Zeit zu Hause sitzen is auch nix für mich

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Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von FrauStorch, 25. SSW am 13.07.2018, 20:19 Uhr

Natürlich ist schwer heben im Mutterschutzgesetz ausgeschlossen. Es heißt: Auch bei Einsatz von Hilfsmitteln müssen regelmäßig Gewichtsgrenzen beim Heben und
Tragen eingehalten werden: nicht mehr als 5 kg, gelegentlich (1–2 Mal/Std.) bis zu 10 kg.

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Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von chawuh, 31. SSW am 13.07.2018, 20:25 Uhr

Also ich arbeite auch seit 12 Jahren im Handel. Möbel/Matratzen. Und ich muss dir widersprechen. Natürlich muss sie darauf achten, nicht dauerhaft mehr als 5kg zu tragen. Allerdings geht das natürlich nur, sobald der Chef Bescheid weiß. Denn erst dann greift das Mutterschutzgesetz. Ich habe jetzt auch bis zum Eintritt meines Mutterschutzes gearbeitet. Aber ich durfte weder schwer heben, lange stehen oder sonst etwas gefährliches tun.

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das ist richtig

Antwort von mellomania am 13.07.2018, 20:39 Uhr

erst wenn der chef weiß dass sie schwanger ist, muss er, wie geschrieben, andre arbeit zuteilen, die den mutterschutzrichtlinien entspricht.

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Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von Yatima am 13.07.2018, 20:39 Uhr

Hm über die 5 kg bin ich locker drüber. Ist halt teilweise schon recht schwer. Aber wie gesagt, will noch kein Beschäftigungsverbot. Ist ja grad noch ganz frisch und ich weiß nicht so genau wann ich mit meinem Chef sprechen soll

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kasse wäre auch nicht perfekt

Antwort von mellomania am 13.07.2018, 20:40 Uhr

denn das lange sitzen ist nicht konform den bestimmungen. sag dem chef bescheid, dann muss er dir eben andre, wechselnde, arbeiten zuteilen, dass du eben nicht schwer hebst aber auch nicht dauerhaft lange sitzt. er wird sich auskennen und wird eine gefährdungsbeurteilung machen. dann passt das schon. alles gute für dich! :-)

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was meinst du mit "noch"

Antwort von mellomania am 13.07.2018, 20:48 Uhr

du wirst im besten falle gar keins bekommen. wenn der chef bescheid weiß, teilt er dir anre arbeit zu. grad im einzelhandel hat er so viele möglichkeiten, adminstarion, kasse, rechnungen schreiben, wareneingangskontrolle was auch immer, dass ein bv vom AG gar nicht im raum steht ;-)

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Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von chawuh, 31. SSW am 13.07.2018, 21:04 Uhr

Du kannst aber keine "Ansprüche" stellen, solange er eben noch nicht Bescheid weiß. Also darf er dich weiter Paletten abpacken lassen, egal, wieviel das sind. Es sei denn, du willst nix riskieren und teilst es ihm direkt mit. Dann ist er verpflichtet, dir entsprechende Arbeit zuzuteilen. Kann er das nicht, kann er dich zb in ein Beschäftigungsverbot "stecken". Bzw dein Arzt/Ärztin, sollte es dir oder dem Baby nicht gut gehen. Vor dem 3ten Monat wird das aber wohl kaum jemand machen, denke ich :-/ und ja, man kann natürlich dennoch bis zum Schluss arbeiten. Ich habe die Zeit sehr genossen. Zu Hause ist man lange genug ;-)

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ärztliches BV gibts kaum noch

Antwort von mellomania am 13.07.2018, 21:16 Uhr

lest euch die neuen bestimmungen durch. wenn es rein um die arbeit geht, darf die ärztin überhaupt kein bv ausstellen. immer nur der AG. WENN medizinische probleme auftauchen wie übelkeit, wird zu recht erstmal krank geschrieben. und zwar solange, bis die beschwerden gelindert sind. erst DANN, wenn es dauerhafte medizinische dinge wie vorzeitige wehen etc sind DANN darf eine ärztin ein bv erstellen. aber in ihrem fall keinesfalls. da ist der AG gefragt. aber halt erst dann, wenn er weiß, dass sie schwanger ist

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Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von Meyla, 28. SSW am 13.07.2018, 22:36 Uhr

In der OG hast du schwanger nix zu suchen. Die leichtesten kisten wiegen schon 5 kg und das ist ja nicht grade die Mehrheit....

Ich würde mit ihm reden. Es ist nicht nur riskant sondern wird auch früher oder später sehr unangenehm in der Gebärmutter.

Er darf es halt nicht publik machen. Aber wissen sollte er es definitv, dann kann er dich an die Kasse oder eine andere Abteilung versetzen. Wenn Kollegen fragen hast du es halt mit dem Rücken und ärztliche Auflagen....

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Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von Yatima am 14.07.2018, 4:11 Uhr

Hm, war halt auch so mein Gedanke. OG ist halt echt schwer. Die Bauchschmerzen nach der Arbeit find ich halt komisch. Macht mir zwar viel Spass, aber die Gesundheit geht vor. Hab halt nur bissel Bammel mit ihm zu reden, weil er teilweise schon komisch ist und ich halt noch nix in der Hand hab.

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Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von Hannah79 am 14.07.2018, 8:10 Uhr

Hallo,

ja, blöde Situation. Ich kann verstehen, dass du so ganz arg früh noch nichts sagen möchtest, du warst ja noch nicht mal beim Frauenarzt.

Letztendlich hast du aber nicht viele Möglichkeiten. Entweder weiter Abpacken und darauf vertrauen, dass dein Körper diese Arbeit ja gewohnt ist und daher auch dadurch nicht direkt eine Fehlgeburt ausgelöst wird. Oder dem Chef die Wahrheit sagen. Oder eine Kollegin einweihen und mit ihr absprechen, dass sie die besonders schweren Sachen übernimmt. Oder dem Chef sagen, du hättest momentan große Probleme mit dem Rücken, wolltest dich aber deshalb nicht direkt krank schreiben lassen, würdest aber ca zwei Wochen Schonung und eine Tätigkeit ohne das Abpacken benötigen.

Viel Erfolg und toi toi toi für deinen FrauenarztTermin!
Hannah

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Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von Meyla, 28. SSW am 14.07.2018, 10:20 Uhr

Hast du denn einen Termin beim gyn?
Würde den schon mal zeitig aufsuchen und die Situation erklären. Auch mit den Schmerzen, damit du nicht erst in x Wochen hin darfst.

Wenn du Schmerzen hast würde ich mir eine AU besorgen. Dann musst du erstmal noch gar nichts sagen und kannst erstmal durch atmen, sich erholen.

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Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von DannaM, 15. SSW am 14.07.2018, 10:44 Uhr

Mach dir keine Gedanken das du noch nichts in der hand hast. Schließlich bist du gerade erst Mal schwanger. Informiere ihn das du positiv getestet hast, wann dein Termin ist und das du Beschwerden hast.

Dann weiß er was los ist. So früh in der Schwangerschaft bekommt man vom Frauenarzt auch noch nichts schriftliches, bei meiner gab es den Mutterpass erst ab Herzschlag.

Mach dir nicht so viel Kopf wie er reagiert, die Reaktion ist jetzt die selbe wie in 2 Monaten.

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Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von Mal32 am 14.07.2018, 11:10 Uhr

Hallo!

Also, ich war in der Eisproduktion tätig als ich rausfand das ich Schwanger war. Das hiess erstmal Säcke mit Zucker und andern Materialen von 5 bis zu 20 Kilo tragen, und bis zu 45 Kilo manipulieren (die konnte ich eh net heben, musste sie aber zumindest auf Wagen hiefen/ sie aufstellen um an aden Inhalt zu kommen). Danach hiess es bis zu 3 Stunden am Stück stehen (wenn die Eisproduktion erstmal läuft kannst du die Maschienen nur im Notfall abschalten), mit scharfen Reinigungsprodukten arbeiten usw usw.
Ich hatte jeden Tag Schmerzen! Meinen Chef hat das nicht weiter interessiert weil es keine Möglichkeit gab mich wo anders einzusetzen. Der Vertrag war zu dem Zeitpunkt bis zum 31.12.2017 und sollte danach verlängert werden bzw. in eine Festanstellung übergehen....ich habs dann hinwerfen müssen. Und im nachhinein bin ich auch froh drum denn auch wenn ich ne lockere Schwangerschaft hatte bisher, wäre ich ungern Risiken eingegangen! Ich würde also auch mit dem Chef reden! Gesundheit geht echt vor!

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Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von Felica am 14.07.2018, 11:25 Uhr

Mutterpass braucht man auch gar nicht. Den hat der AG auch gar nicht zu sehen. Ob es den Mutterpass in der 6ten oder 13ten SSW gibt ist für die Schwangerschaft und dem AG völlig egal.

Man lässt sich beim Arzt eine Schwangerschaftsbescheinigung ausdrucken, reicht die beim AG ein und fertig. Mögliche Kosten dafür muss der AG erstatten, er braucht die auch für die Meldungen. Die bekommt man sobald eine Schwangerschaft nachgewiesen worden ist, entweder mittels Test oder eben noch besser durch US. Dann gilt die Schwangerschaft auch als sicher medizinisch relevant.

Mutterpass ist ein persönliches Dokument indem nur Ärzte, Arzthelfer, Hebammen ein recht haben zu schauen. Der AG aber nie und zu keinem Zeitpunkt. Auch später KiGa, Schule oder andere nicht wenn man nicht mag.

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Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von Felica am 14.07.2018, 11:28 Uhr

Den Weg würde ich auch gehen. Besser wie schon zu sagen, bin schwanger, darf nicht mehr. war aber noch nicht beim Arzt und habe noch nichts in der Hand.

FG wegen des Tragens ist auch eher unwahrscheinlich. Du bist die Arbeit sicherlich gewohnt, trägst auch ganz anders. Wird eher später problematischer. wenn jetzt FG, dann meistens wegen Chromosomenfehler. Da spielt tragen keine Rolle.

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Re: Ziehen im Unterleib

Antwort von Yatima am 14.07.2018, 13:26 Uhr

Vielen lieben Dank für die ganzen lieben antworten und Hinweise. Ich werde einfach mit meinen Chef reden und fertig

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