Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Diana2911, 8. SSW am 12.02.2007, 20:22 Uhr

Wo wird Elternzeit für den Mann beantragt?

Hallo,

also der Mann muss bei seinem Arbeitgeber die Elternzeit beantragen.

Er ist dann beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung usw. weiterversichert, so wie du auch, wenn du in Elternzeit gehst. Da hat sich zum bisher geltenden Recht noch nichts geändert.

Das Elterngeld selbst wird bei den bisherigen Stellen für das Erziehungsgeld beantragt. Seht mal beim Bundesminsterium für Soziales nach, dort sind die Stellen für jedes Bundesland aufgezeigt und außerdem kann man sich schon mal das Elterngeld ausrechnen.

Wichtig ist noch, dass das Elterngeld innerhalb von drei Monaten nach der Geburt beantragt werden muss!

Das ist ein kluger Schritt von Euch, dass dein Mann die ersten zwei Monate EZ macht. Sonst würde euch etwas Geld verlorengehen, weil du ja erst nach MuSchu Eltergeld bekommen würdest, aber das Eltergeld ab Geburt gezahlt wird. Da du ja in der Zeit noch Mutterschaftsgeld und Zuschuss vom Ag bekommst, würde ja nichts rauskommen.

Alles Gute für Euch!

 
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