Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Femito, 36. SSW am 19.10.2005, 14:08 Uhr

Wer von euch hat eine geringfügige Beschäftigung?

Hallo!
Ich habe auch einen 400,- EUR Job und bin jetzt im Mutterschutz.
Also es ist so, wenn Du einen ganz normalen Arbeitsvertrag hast, unbefristet und mit Urlaubsanspruch etc., dann hast Du die gleichen Rechte wie jede andere schwangere Arbeitnehmerin auch! Sprich Du hast Kündigungsschutz, die Mutterschutzbedingungen gelten für Dich ganz normal, und Du hast Anspruch auf Mutterschutz und Erziehungsurlaub. Du musst auch nach dem Erziehungsurlaub wieder beschäftigt werden. Das Einzige, was es nicht gibt, ist Geld während der Mutterschutzfrist. Da ist es ja sonst so, dass einen Teil die Krankenkasse zahlt und einen Teil der Arbeitgeber. Das fällt hier weg. Also ab Mutterschutzbeginn bekommst Du kein Geld mehr, auch nicht von der Krankenkasse, wenn Du familienversichert bist. Wie das wäre, wenn Du Dich freiwillig selbst versichert hast, weiss ich nicht. Aber Du kannst dafür einen Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes stellen, und kannst dann eine einmalige Zahlung von max. 210,-EUR Mutterschaftsgeld bekommen. Das kriegt man wohl aber erst nach der Entbindung, denn man muss auch noch die Geburtsurkunde einreichen.
Ob Dein Chef Dich abmelden darf oder nur eine Unterbrechensmeldung machen kann, weiss ich leider nicht. Die Mutterschaftsgeldstelle verlangt aber auch diese Unterlagen vom Arbeitgeber und da steht drin, entweder Unterbrechensmeldung oder Abmeldung. Also von daher kann er Dich wohl schon abmelden, was aber nicht heisst, dass Du keinen Anspruch mehr auf Deinen Job hast. Wie gesagt, Dir steht alles zu, wie bei "normelen" Arbeitnehmerinnen auch. Hast Du natürlich nur einen befristeten Vertrag, läuft dieser aus.
Liebe Grüsse!

Inka

 
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