Geschrieben von susa*, 7. SSW am 26.09.2005, 10:03 Uhr |
Wer kennt sich mit
Elternzeit aus??
Ich habe vor einem Jahr einen Sohn bekommen und 3 Jahre Elternzeit angemeldet. Jetzt bin ich wieder SS, das kleine kommt im Mai, also noch in der Elternzeit. Verfällt jetzt der Rest der Elternzeit oder kann ich erst die drei Jahre für den ersten zu Hause bleiben und dann noch mal 3 Jahre für den Zweiten (also insg. 6 Jahre) ??
Und kriege ich noch mal Mutterschaftsgeld, weil ich in der Elternzeit entbinde??
LG Susa
Re: Wer kennt sich mit
Antwort von mama68, 15. SSW am 26.09.2005, 10:13 Uhr
die 1 1/2 jahre elternzeit vom ersten kind verfallen...mutteraftsgeld bekommst du, allerdings nur 13 euro pro tag von der krankenkasse. vom arbeitgeber gibs nichts, du bist ja nicht in beschäftigung!
so ist mein wissen, alex
Re: Wer kennt sich mit
Antwort von ani34, 35. SSW am 26.09.2005, 12:48 Uhr
hallo,
hallo,
so weit ich weiss, verfällt max. ein halbes jahr bei dir, weil das 3. jahr elternzeit ja bis zum 8. lebensjahr des kindes genommen werden kann.
geht aber immer nur im einverständnis mit dem arbeitgeber.
lg ani